Mitglied inaktiv
Hallo, ich befinde mich zur Zeit in Ausbildung, jetzt im 2. Lehrjahr. Da dies einBeruf ist, der sich schnell wandelt habe ich Angst, nach drei Jahren Elternzeit nicht mehr mitzukommen und außerdem wäre ich dann schon 24. Nun stellt sich mir die grundsätzliche Frage, ob es möglich ist während der Elternzeit, pro Woche 30 Stunden arbeiten zu gehen (Teilzeit) . Vom Betrieb hergesehen wäre es mit hoher wahrscheinlichkeit kein Problem, aber eventuell würde die IHK da nicht mitmachen. Würde mich über Antwort freuen. Ivonne
Liebe Ivonne, grundsätzlich können auch AzuBis EU nehmen. Reden Sie mit Ihrem Betreuer bei der IHK, in wieweit dies der Ausbildung entgegensteht. Problematisch ist dabei, dass Sie eine bestimmte Zeit, je nach Ausbildung, brauchen, bevor Sie zur Prüfung zugelassen werden. Gruß, NB
Ähnliche Fragen
Hallo! Wenn eine Frau in der Ausbildung schwanger geworden ist und nach der Geburt diese in Teilzeit zuende machen möchte, muss der Arbeitgeber dann zustimmen? Ist das überhaupt möglich? Um wieviel verlängert sich dann die Ausbildungszeit? Wie sieht es mit der Vergütung aus? LG Nicole
Guten Tag Frau Bader, Ich habe eine knifflige Frage: Ich bin Seiteneinsteigerin in das Lehramt. Es war nur möglich Vollzeit in das Referendariat einzusteigen. Ich bin an der Schule angestellt also nicht im Beamtenverhältnis. 1 Jahr Elternzeit hatte ich schon bei meinem vorherigen Arbeitgeber genommen. Nun ist mein Kind 17 Monate und ich möchte ...
Guten Tag Frau Bader, seit Ende Juni arbeite ich in Teilzeit in Elternzeit. Die Teilzeit in Elternzeit Vereinbarung geht bis Ende Juni 2026, danach laut Vertrag wieder 100%. Nun bin ich wieder schwanger und sobald ich meine Schwangerschaft meinem Arbeitgeber mitteile, werde ich vermutlich ins Beschäftigungsverbot geschickt. Habe ich dann Ans ...
Hallo Frau Bader, folgende Situation: ich bin für K1 in EZ bis 21.04.26. Ab 12.01.26 wollte ich auf Basis TZ während EZ wieder arbeiten. Ab 22.04.26 hätte ich die Teilzeit auf Basis Brückenteilzeit fortgesetzt. Nun bin ich wieder schwanger (Mutterschutz 22.05.26). Sollte ich nun, damit ich den vollen AG Zuschuss aus meiner VZ Tätigkeit vo ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin Kommunalbeamtin und seit Ende November 2025 im Mutterschutz. Bis zum 31.12.2025 arbeite ich formal in Teilzeit aus familienpolitischen Gründen - eine Entscheidung über eine Verlängerung der Teilzeit Verlängerung ist nicht erfolgt. Daher wäre ich formal ab dem 01.01.2026 wieder vollzeitbeschäftigt, WENN ich nicht ...
Sehr geehrte Frau Bader, unser erstes Baby ist im Mai 2025 zur Welt gekommen. Ich bin derzeit in Elternzeit und erhalte fast den maximal möglichen Elterngeldbetrag. Die Elternzeit dauert insgesamt 12 Monate, und im Mai 2026 gehe ich wieder arbeitsteilig (Teilzeit) arbeiten – geplant sind 15 bis maximal 20 Stunden pro Woche. Wir möchten jetzt ...
Mutterschaftsgeld nach Teilzeit in Elternzeit und Beschäftigungsverbot und Beendigung der Elternzeit
Guten Abend Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich meinem Anspruch auf Zuschuss zum Mutterschaftsgeld: Mein erstes Kind ist am 13. August 2023 geboren. Elternzeit habe ich zunächst für zwei Jahre genommen und diese auf Grund meiner Schwangerschaft bis zum 12.12.2025 verlängert. Seit Anfang September hat meine Gynäkologin mir ein Beschäfti ...
Sehr geehrte Frau Bader, Wie ist es mit dem Resturlaub von einer Vollzeitbeschäftigung vor der Elternzeit, wenn man nach der Elternzeit in Teilzeit arbeitet (selbstverständlich beim gleichen Arbeitgeber)? Bleiben z.B. 13 Tage Resturlaub erhalten, oder reduziert sich der Urlaub bei einer 2-Tage-Woche auf 5,2 Tage Resturlaub? Viele Grüße SaLe
Hallo, ich bin in Elternzeit das erste Jahr neigt sich dem Ende zu (bedeutet kein Geld mehr) nun habe ich gelesen, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist mir eine Stelle Teilzeit in Elternzeit zur Verfügung zu stellen. Ist das richtig? Danke vielmals!
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe letzten Monat mit meinem Arbeitgeber einvernehmlich meine Elternzeit mit meiner 24 Stunden woche zum 01.05 aufgelöst. Ab diesem Datum wurde eine 27,5 Stunden woche vereinbart. Nun könnte ich jedoch zum 01.06 bzw. Zum 15.05 eine neue Stelle anfangen. Kann ich mit der einmonatigen Frist zum 15ten kündigen da ich ja ...
Die letzten 10 Beiträge
- Kündigung während Teilzeit in Elternzeit
- Mutter Kind Einrichtung
- Baby weggenommen vom Jugendamt
- Elterngeldplus und Minijob
- Kann das Jobcenter mich zwingen Krippenplatz anzunehmen ?
- Mutterschaftsgeld bei Arbeitsgeberwechsel in Mutterschutz
- Umzug im BV aufgrund von Erbe
- Kindsvater ist handlungsfähig
- Projektlage nach Elternzeit, Kündigung/Aufhebungsvertrag?
- Umgangsrecht/Umgangsreglung Auslandsbezug (Nicht-EU) – Hilfe benötigt