Hallo Fr Bader, ich bin seit September 01 in Elternzeit, arbeite seit März 02 in Teilzeit bei meinem alten AG. Mittlerweile wurde unsere Firma verkauft, der neue AG bietet 'schlechtere' Verträge an, d.h. weniger Gehalt, kein Urlaubsgeld und kein Weihnachtsgeld. Da ich jetzt im 2ten Jahr kein Erziehungsgeld mehr bekomme, würde ich gerne meine Vollzeitstelle wieder zurück haben. Mein AG sagte aber, ich hätte keinen Anspruch darauf, da ich mich schriftlich auf 2 Jahre Teilzeit festgelegt hätte. Er bot mir aber an, ich könnte kündigen und zu seinen Konditionen wieder eingestellt werden. Das möchte ich aber nicht, da ich ja dann weniger verdienen würde. Hat der AG recht oder habe ich Anspruch auf meine alte Stelle? Danke im voraus und liebe Grüße, Kerstin Kolath
Mitglied inaktiv - 28.09.2002, 11:32