Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Teilzeit nach Elternzeit

Frage: Teilzeit nach Elternzeit

Claude

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Ich werde nach 3 Jahre nächstes Jahr wieder teilzeit arbeiten. Nun hatte ich vorher einen Vertrag als Vollzeitkraft. Mein Arbeitgeber sagte mir ich bekomme dann beim Wiedereinstieg einen neuen Vertrag als Teilzeitkraft. Das ist so auch ok für mich, ich darf dir Arbeitszeit+tage auch selber gestalten. Ich darf nur nicht meine Zeit wieder erhöhen. Das ist jetzt noch ok, solange meine Tochter klein ist, aber was ist wenn ich hinterher mehr arbeiten will, ich war doch vorher Ganztagskraft. Darf das der Arbeitgeber einfach so machen? Die Arbeitszeit wird für 2 Jahre festgelegt. Kürzen darf ich, erhöhen nicht. Heisst das für mich ich muss jetzt immer auf 20 Std. bleiben? Ich bin im öffentlichen Dienst.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, normalerweise wird der Vertrag auf zB 2 Jahre befristet, danach tritt der alte Vertrag wieder in Kraft. Klären Sie das mit dem AG Liebe Grüße NB


peekaboo

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Wenn Du einen neuen AV bekommst hast Du ggf. erneute Probezeit... LG Peeka


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