Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Teilzeit nach Elternzeit

Frage: Teilzeit nach Elternzeit

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Hallo Frau Bader, mein Sohn wurde im Dez 06 geboren. Ich habe bis zur Mutterschutzfrist VZ gearbeitet und dann 2 Jahre EZ beantragt und dann nochmals 1 Jahr verlängert. Nach Ende der EZ möchte ich TZ arbeiten. Ich habe noch 4 Tage Urlaubsanspruch aus meinen Mutterschutzfristen (also VZ) 1) was geschieht mit den VZ-Urlaubstagen, wenn ich jetzt nur TZ arbeite? am liebsten würde ich meine Arbeitzeit wie folgt verteilen: 2 x 6h und 1x8h; 2) kann dies der AG grundlos verweigern? Ein Kollege hat meine Beratungsarbeit in der Dienststelle übernommen; diese Stelle existiert also noch. Ich soll jetzt aber die gleiche Tätigkeit in zusätzlichen Aussenstellen übernehmen. 3) habe ich ein Recht auf meinen alten Arbeitsplatz am gleichen Ort oder muss ich die räumliche Versetzung akzeptieren? Vielen Dank und liebe Grüße Mamalove


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Die Urlaubstagen zählen weiter als volle Tage. 2. Das kommt auf die Anzahl der AN u evtl. betriebliche Gründe an 3. Da hängt von dem Arbeitsvertrag an. Es muss eine verglichbare Stelle sein.Wenn der neue Arbeitsplatz sehr weit weg ist, kann ein verstoß gegen das GG vorliegen. Liebe Grüsse, NB


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