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Hallo Frau Bader, zur Zeit bin ich noch in der Elternzeit, ab 01.09. werde ich Teilzeit in der Elternzeit arbeiten und zwar 5 Stunden täglich, 5 Tage in der Woche. Ab 01.01.2006 endet meine Elternzeit und ich werde 26,6 h in der Woche arbeiten (die Verteilung der Stunden ist noch nicht festgelegt). Dieser Teilzeitvertrag ist für 5 Jahre befristet. Vor meiner Elternzeit betrug meine wöchentliche Arbeitszeit 38 h. Während meiner Schwangerschaft wurde mir ein Beschäftigungsverbot erteilt, so dass ich meinen Urlaub nicht vollständig nehmen konnte. Außerdem kommt noch der anteilige Urlaub aus meiner Mutterschutzfrist dazu. Meine Frage: Mein Resturlaub stammt aus der Zeit, an dem ich 7,6 h täglich gearbeitet habe und wenn ich den Urlaub in der Teilzeit nehme, werden mir auf meinem Gleitzeitkonto ja nur 5 h gutgeschrieben. Ist das so korrekt, oder kann ich da einen Ausgleich verlangen? Von meiner Personalabteilung bekam ich die Antwort: Ein Urlaubstag ist ein Urlaubstag, egal wie die wöchentliche Arbeitszeit aussieht. Ein Dankeschön schon mal im Voraus. Grüße Anna
Hallo, eigentlich haben Sie den Anspruch auf diesen Urlaub erst NACH der EZ! Und dann ist ein Tag ein Tag. Gruß, NB
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