Schmiesi
Hallo Frau Bader, Im Mai endet meine 2-jährige Elternzeit. Mit meinem Arbeitgeber habe ich bereits mündlich vereinbart, dass ich zukünftig einen Nachmittag (6 h) arbeiten werde. Nun stellen sich mir folgende Fragen: 1) welche rechtlichen Unterschiede macht es, ob ich die Elternzeit beende und einen Antrag auf TZ stelle oder ob ich das dritte Elternjahr beantrage und in diesem dritten Jahr TZ arbeite? 2) kann der Arbeitgeber im Falle einer TZ den Vertrag und vor allem die Lohngruppe ändern? Ich habe einen unbefristeten Vertrag (kein öffentlicher Dienst oder Beamter) 3) aus meiner VZ-Stelle habe ich noch einen Resturlaubsanspruch von 15 Tagen. Nun hatten wir (mein Chef und ich) schon vor meinem Mutterschutz vereinbart, dass ich diese Tage im Anschluss an die Elternzeit nehme. Da sich nun aber meine Stelle zeitlich verändert, bin ich etwas unsicher. Beginne ich in diesem Falle somit zuerst in VZ und reduziere dann nach 15 Urlaubstagen in TZ? 4) muss ich meinen schriftlichen Antrag auf TZ befristen? Gilt er nur bis zum Ende der (3 Jahre) Elternzeit oder ist damit dann eine unbefristete TZ festgelegt worden? Ich danke Ihnen schon jetzt herzlich für Ihre Antworten. Viele Grüße Schmiesi
Hallo, 1. Besser in der EZ Tz arbeiten 2. Nein 3. Der Urlaub wird VZ bezahlt 4. ich würde ihn bis zum Ende der EZ befristen u dann neu schauen Liebe Grüße NB
peekaboo
Also wenn Du Deine EZ beendest, kann der AG Dir kündigen, dies kann er nicht tun, wenn Du das 3. Jahr dranhängst. Vorteil: AG kann nicht kündigen im 3. Jahr TZ: wenn Du dies nur befristet wünschst, dann würde ich das durch einen Zusatzvertrag bestätigen lassen mit der Dauer der Befristung. - zusätzlicher Vermerk, dass Du nach Ablauf wieder VZ arbeiten möchtest. Der Std - Lohn muß der selbe wie vorher sein, egal ob TZ oder VZ LG Peeka
Mitglied inaktiv
Teilzeit INNERHALB Elternzeit: Voller Kündigungsschutz, Arbeitszeiten, Urlaubsanspruch, ect werden auf die geänderten Stunden/Arbeitstage "umgerechnet". Der Vollzeitvertrag "ruht" weiterhin - bis nach der Elternzeit. Und kann dann normal wieder aufgebommen werden. Oder man tritt dann wieder in Verhandlung mit dem Arbeitgeber und macht einen dauerhaften oder auch befristeten Teilzeitvertrag. Und hat dann eine bessere Verhandlungsposition da man ja schon in der Vergangenheit gezeigt hat, das Arbeit und Kind auch weiterhin möglich sind. Zudem darf der AG dann der Änderung nur noch in extrem wenigen Fällen widersprechen, immerhin war TZ in der EZ ja möglich.... Teilzeit NACH Elternzeit, bedeutet mindestens Vertragsänderung - DAUERHAFT, meistens in Kombi mit Änderungskündigung. Sprich der Vollzeitvertrag wird gekündigt, der Teilzeitvertrag läuft nun dauerhaft bzw befristet. Je nachdem zu welchen Konditionen. Das heißt, je nach gesetzlicher Lage und auch gewerkschaftlicher kann es da zu Änderungen kommen. Keinen Kündigungsschutz, sprich theoretisch kann man ab dem ersten Tag gekündigt werden.
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