Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Schwanger in Elternzeit Geburt nach Elternzeit

Frage: Schwanger in Elternzeit Geburt nach Elternzeit

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, auf der Suche nach einer Antwort auf meine Frage, bin ich auf Ihre Seite gestoßen. Sicherlich können Sie mir darauf antworten :) Bin derzeit in Elterzeit (bis 15.02.2008) und wir planen ein 2. Kind. Wie ist denn das jetzt, wenn ich bis dahin schwanger werde und derzeit bei meinem AG auf 400.-€ arbeite... Muß er mir trotz Schwangerschaft einen Job anbieten. Und woraus würde sich das Elterngeld errechnen (auf meinen alten Vertrag oder auf den 400.-€-Job)? Ist irgendwie eine blöde Situation für uns, denn wir wünschen uns ein 2. Kind, sollte ich dann aber im Febr. schon im zigten Monat schwanger sein und wieder anfangen zu Arbeiten (am liebsten Teilzeit), dann ist das ja auch irgendwie ungünstig (weil ich ja kurze Zeit später wieder in den Muscha-zeit komme. Freue mich schon auf Ihre Antwort, mit freundlichen Grüßen Tami


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, pb er IHnen tZ anbietenmuss,hängt von der ANzahl der AN (15) ab u ob es betrieblich machbar ist. Mt der neuen SS hat das nichts zu tun. Liebe Grüsse, NB


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo... Ich bin momentan noch bis 08.05.2015 in Elternzeit. Bin jetzt wieder schwanger. Der errechnete Geburtstermin ist aber nach der Elternzeit am 12.08. Der neue Mutterschutz beginnt am 02.07. Hab ich dann praktisch keinen Anspruch mehr auf meinen Arbeitsplatz wenn ich in der Zwischenzeit nicht Vollzeit arbeite?

Hallo Frau Bader, Im Mai endet meine 2-jährige Elternzeit. Mit meinem Arbeitgeber habe ich bereits mündlich vereinbart, dass ich zukünftig einen Nachmittag (6 h) arbeiten werde. Nun stellen sich mir folgende Fragen: 1) welche rechtlichen Unterschiede macht es, ob ich die Elternzeit beende und einen Antrag auf TZ stelle oder ob ich das dritte ...

Hallo, sehr geehrter Frau Bader, ich habe bisher 1 Jahr Elternzeit beantragt. Möchte danach gerne in Teilzeit arbeiten. Wie gehe ich da am besten vor? Verlängere ich meine Elternzeit und arbeite dann Teilzeit oder habe ich ohne Elternzeit mehr rechte? Ich habe 2 Chefs ein Chef möchte unbedingt das ich wieder zurückkehre egal oder ganztags ode ...

Hallo Frau Bader,  bei meinen AG ist es nicht erlaubt Urlaub in das Folgejahr zu übertragen. Hierzu wird auch regelmäßig informiert. Nun bin ich dieses Jahr aus der EZ gekommen. Ich hatte daher sehr viele Urlaubstage-aus mehreren Elternzeiten in Folge und meinen diesjährigen Urlaub. Nun habe ich meinen AG gebeten die letzten Urlaubstage i ...

Hallo Frau Bader,  zunächst bedanke ich mich für die Beantwortung meiner Frage unten zur Übernahme des Urlaubs aus dem Mutterschutz in das Folgejahr nach Beendigung der Elternzeit.  Mein Arbeitgeber ist hier leider sehr stur. Was kann ich machen, wenn mein AG darauf besteht, dass ich den Urlaub ausschließlich noch in diesem Jahr nehme, in ...

Guten Tag! Ich hatte in der Schwangerschaft mit meinem ersten Kind ein Beschäftigungsverbot. Anschließend war Ich in Elternzeit und dann mit dem zweiten Kind schwanger und in Elternzeit. Nun habe Ich ja noch den ganzen Resturlaub. Ich möchte in Teilzeit zurück kommen und mir wurde mitgeteilt,dass Ich den Resturlaub direkt an die Eltern ...

Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in  die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...

Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in  die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...

Guten Tag, ich bin aktuell in Elternzeit mit meiner Tochter. Da es finanziell etwas schwieriger ist, habe ich meine Tochter jetzt mit 20 Monate in die Kindertagesstätte angemeldet, um wieder arbeiten gehen zu können. Leider bin ich jetzt schwanger geworden. Meine Absicht bestand darin wirklich arbeiten zu gehen deshalb auch die Anmeldung in der Ki ...

Hallo Frau Bader, ich habe meinem Arbeitgeber einen Antrag auf Teilzeit in Elternzeit gestellt mit 15 Stunden die Woche verteilt auf Montag bis Donnerstag von 8 Uhr bis 13:45 Uhr. Zu anderen Uhrzeiten und Tagen habe ich keine Betreuungsmöglichkeit. Ebenso habe ich auf das Gleichbehandlungsgesetz hingewiesen, da alle meine Kolleginnen bei gleich ...