Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Schwanger in Elternzeit Geburt nach Elternzeit

Frage: Schwanger in Elternzeit Geburt nach Elternzeit

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Hallo Frau Bader, auf der Suche nach einer Antwort auf meine Frage, bin ich auf Ihre Seite gestoßen. Sicherlich können Sie mir darauf antworten :) Bin derzeit in Elterzeit (bis 15.02.2008) und wir planen ein 2. Kind. Wie ist denn das jetzt, wenn ich bis dahin schwanger werde und derzeit bei meinem AG auf 400.-€ arbeite... Muß er mir trotz Schwangerschaft einen Job anbieten. Und woraus würde sich das Elterngeld errechnen (auf meinen alten Vertrag oder auf den 400.-€-Job)? Ist irgendwie eine blöde Situation für uns, denn wir wünschen uns ein 2. Kind, sollte ich dann aber im Febr. schon im zigten Monat schwanger sein und wieder anfangen zu Arbeiten (am liebsten Teilzeit), dann ist das ja auch irgendwie ungünstig (weil ich ja kurze Zeit später wieder in den Muscha-zeit komme. Freue mich schon auf Ihre Antwort, mit freundlichen Grüßen Tami


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, pb er IHnen tZ anbietenmuss,hängt von der ANzahl der AN (15) ab u ob es betrieblich machbar ist. Mt der neuen SS hat das nichts zu tun. Liebe Grüsse, NB


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