Sari03
Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite seit einigen Jahren in einem Unternehmen, dass am Standort mehrere hundert Personen beschäftigt. Bei Einstellung wurde mein Wunsch nach Teilzeit abgelehnt. Nun bin ich in Elternzeit und habe einen Antrag auf Reduzierung meiner Arbeitszeit von 40 auf 35 h gestellt, für nach meiner Elternzeit. Nach § 8 TzBfG verstehe ich es auch so, dass ich einen Rechtsanspruch darauf habe? Nun habe ich eine Vertragsänderung zugesandt bekommen, die ich unterschreiben soll. Diese ist allerdings befristet auf ein Jahr, danach gilt wieder mein normaler Arbeitsvertrag. Ist das so zulässig? Falls ja, welche Chance habe ich, meine Teilzeit dann weiter zu verlängern? (Laut § 8 TzBfG kann ein Antrag nur alle 2 Jahre gestellt werden???) Ich möchte und kann mit 2 kleinen Kindern nicht wieder 40 h arbeiten gehen, zumal ich noch pendle. Für einen Rat wäre ich Ihnen sehr dankbar. Beste Grüße
Hallo, wird der AG denn eine weitere Verlängerung ablehnen? Unproblematisch ist das nicht. Ich würde versuchen, die Befristung zu verlängern. Liebe Grüße NB
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Hallo, ich habe Vollzeit gearbeitet und war vor meiner Elternzeit im Beschäftigungsverbot und habe noch 19 Tage Urlaub. Nach meiner Elternzeit fange ich wieder in Teilzeit (15 Stunden) an. Mein Arbeitgeber möchte nun meine 19 Tage Urlaubsanspruch an die Teilzeit anpassen, also mit weiterhin 19 Tage Urlaub in Teilzeit geben. Dadurch werden meine "U ...
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Sehr geehrte Frau Bader, Wie ist es mit dem Resturlaub von einer Vollzeitbeschäftigung vor der Elternzeit, wenn man nach der Elternzeit in Teilzeit arbeitet (selbstverständlich beim gleichen Arbeitgeber)? Bleiben z.B. 13 Tage Resturlaub erhalten, oder reduziert sich der Urlaub bei einer 2-Tage-Woche auf 5,2 Tage Resturlaub? Viele Grüße SaLe
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