Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Teilzeit nach Elternteilzeit oder Brückenteilzeit

Frage: Teilzeit nach Elternteilzeit oder Brückenteilzeit

yiangyang

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Hallo, ich stehe nun vor dem Ende meiner Elternteilzeit (30h / Woche seit 2 Jahre). Nun möchte ich aber weiterhin die Kleine zur gewohnten Zeit abholen können. Und auch sonst haben wir uns gut an die 30 Stunden gewöhnt und auch der AG hat damit kein Problem bisher. Meine Frage nun: gibt es die Möglichkeit die Teilzeitarbeit normal zu befristen, damit dann im Anschluss mein normales Arbeitsverhältnis wieder aufleben kann (von vor der Elternteilzeit) oder muss ich mich am besten auf die sogenannte "neue" Brückenteilzeit berufen? Ich möchte auf keinen Fall in das Loch "Teilzeit" fallen, aus dem ich eventuell nicht so ohne Weiteres mehr heraus komme. Viele Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, dafür gibt es doch die neue Brückenteilzeit. Ab dem 1.1.2019 haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit (egal ob Voll- oder Teilzeit) befristet für 1-5 Jahre zu reduzieren. Eine Begründung ist nicht nötig. Der Arbeitgeber muss den Teilzeitwunsch mit dem Mitarbeiter besprechen. Auf Wunsch des Arbeitnehmers kann der Betriebsrat hinzugezogen werden. Ein Anspruch auf Brückenteilzeit besteht, wenn - der schriftliche Antrag mindestens 3 Monate vor der gewünschten Arbeitszeit-Verringerung gestellt wird. - keine betrieblichen Gründe dagegen sprechen (Organisation, Arbeitsablauf oder Sicherheit im Betrieb werden wesentlich beeinträchtigt). Den Beweis muss der Arbeitgeber erbringen. - im Betrieb mehr als 45 Mitarbeiter beschäftigt sind. Wenn 46–200 Mitarbeiter angestellt sind, steht die Brückenteilzeit nur jedem 15. Arbeitnehmer zu. Bei mehr als 200 Mitarbeitern hat jeder einen Anspruch. Liebe Grüße NB


cube

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Die neue Brückenteilzeit soll ja je genau das Recht auf die Rückkehr nach befristeter Teilzeit ermöglichen. Vorher war das auch möglich, aber nicht so gesetzlich verankert wie jetzt mit dem entsprechenden Gesetz. Voraussetzung: mindestens 1 Jahr, höchstens 5 Jahre TZ, dann Rückkehr in VZ.


mellomania

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geht aber nur wenn der AG mindestens 45 angestellte hat.


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