Mitglied inaktiv
Hallo! Meine Erziehungszeit endet nächstes Jahr im November, dann wird meine Tochter 3. Nun interessiert mich, ob mein AG meinen Teilzeitarbeitswunsch akzeptieren muß. Wir haben ca 180 Angestellte. Auch bin ich zeitlich etwas gebunden. Sollte ich dies alles in meinem Antrag bereits mitteilen (also Arbeitszeitwunsch) und wann vorher muß ich die Teilzeit einreichen? Wäre toll, wenn Sie mir hierzu Auskunft geben könnten. Danke Claudia
Hallo, wenn es sich betrieblich vereinbaren lässt, werden Sie grundsätzlich einen Anspruch auf TZ haben - aber nicht auf bestimmte Zeiten. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Grundsätzlich hast Du das Recht auf TZ bei deinem AG - wenn er nicht dringende betr. Gründe dagegen anführt - wenn ihr Euch über die Arbeitszeiten einigen könnt. Die müssen NICHT Deinen Wünschen entsprechen. Viele Grüße Désirée
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