Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, wenn ich einen "normal" laufenden Teilzeitvertrag (bin nicht in EZ) in der EZ einfach fortsetzen möchte, kann ich das ohne Antrag tun, sollte aber netterweise den AG informieren. Soweit habe ich das verstanden. Aber brauche ich nicht einen neuen Vertrag? Denn der derzeitige VErtrag ruht doch während der EZ, oder sehe ich das falsch? Oder reicht da ein einfacher Dreizeiler, dass die bisherigen Vertragsbestandteile so weiterlaufen? Danke im Voraus U-HÖrnchen
Hallo, nein, wenn Sie einfach weiter arbeiten brauchen Sie keinen neuen Vertrag. Es ändert sich ja nichts. Gruß, NB
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Sehr geehrte Frau Bader, vor meiner ersten SS hatte ich einen unbefristeten Vollzeitvertrag( Angestellt im Öffentl. Dienst), nun bin ich nach einjähriger Elternzeit in Teilzeit zurück. diese Teilzeit muss ich immer zum Ende des jahres für das folgende verlängern lassen ansonsten gilt ab dem neuen Jahr wieder der VZ vertrag.Nun wollen wir ein weite ...
Guten Abend Ich habe im November 2013 einen Sohn bekommen und zwei Jahre Elternzeit eingereicht. Im März 2015 habe ich wieder in Teilzeit in Elternzeit mit 20 Stunden angefangen zu Arbeiten. Der Vertrag ist befristet und endet mit der 2j. Elternzeit, also im November 2015. Mein eigentlicher Vertrag (Vollzeit ungekündigt/unbefristet) ruht ja derzei ...
Hallo Frau Bader, Meine Tochter geb. 09/2009 kommt im August in die Schule. Sie hat eine leichte Körperbehinderung. Ich habe seit 05/2011 eine befristete 50%-Stelle im öffentlichen Dienst (Kommune) bis 30.04.2016. Die vom Bund geförderte Stelle sollte eigentlich jetzt schon nahtlos um weitere zwei Jahre (01.05.2016-30.04.2018) verlängert werd ...
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