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Liebe Frau Bader, mein EZ endet im Mai 2004, aber ich möchte schon ab 01.03.2003 als Teilzeitkrft in meinen alten Betrieb zurückkehren. Mit meinem alten Chef war (mündlich) alles geklärt, 16 h pro Woche, verteilt auf 2 volle Tage. Leider hat die Firma in der Zwischenzeit einen neuen Chef und der besteht auf 5 Tage pro Woche a 4h. Die Fahrt- und Betreuungskosten bei diesem Modell würden aber meinen ganzen Verdienst auffressen, so daß es für mich unter den Bedinungen gar keinen Sinn machen würde, arbeiten zu gehen. Mein neuer Chef schaltet auf stur. Laut Gesetz (15 Arbeitnehmer, länger als 6 Monate gearbeitet etc.) habe ich ein Recht auf Teilzeitarbeit. Was kann ich nun tun????
Hallo, Sie haben leider keinen Anspruch auf bestimmte Zeiten. Erklären Sie dem neuen Chef, dass mündlich eine Vertrag geschlossen wurde. Vielleicht kann man den anderen Chef als Zeugen benennen? Gruß, NB
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