Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Teilzeit in Elternzeit

Frage: Teilzeit in Elternzeit

Lalelu070117

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Hallo Frau Bader, ich arbeite aktuell 60% Teilzeit in Elternzeit. Man möchte mir in Kürze eine neue, verantwortungsvollere Position mit Teamführung anbieten. Aktuell übe ich eine weniger anspruchsvollere Tätigkeit aus. Ich würde aufgrund dessen mehr Gehalt fordern und habe dazu folgende Fragen. 1. Ist eine Gehaltserhöhung auch bei Teilzeit in Elternzeit möglich? 2. Was ist dabei im Hinblick auf den im Hintergrund ruhenden Vollzeitvertrag zu beachten? 3. Was ist zudem zu beachten? Vielen Dank vorab.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Selbstverständlich 2. Vielleicht gelingt es Ihnen ja sogar, die Gehaltserhöhung auch auf den runden Vollzeitvertrag auszudehnen 3. s.2. Liebe Grüße NB


User-1736455377

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Auch in TZ ist eine neue Position mit mehr Gehalt möglich. Und wenn es tatsächlich anspruchsvoller ist bzw. eine Teamführung beinhaltet, würde ich das auch fordern. Ist letztendlich nicht anders als ohne EZ. Zu beachten ist immer bei TZ in EZ, dass der Vertrag NUR für die EZ gilt und nicht den Hauptvertrag ersetzt. Dieser tritt dann mit Ende der EZ wieder in Kraft und hier musst du natürlich beachten, dass du diesen dann auch ausfüllen kannst. Also dein Kind entsprechend den Arbeitszeiten betreut ist. Übrigens gilt hier: der Anspruch besteht auf die alte oder eine gleichwertige Position. Kannst du zB zeitlich mit Kind nicht mehr den Hauptvertrag erfüllen, müsstest entweder du selbst kündigen oder dich eben anderweitig mit deinem Chef einigen. TZ nach der EZ kann auf Grund organisatorischer und/oder betrieblicher Belange verweigert werden.


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