Wunschbaby2022
Hallo, ich habe eine Frage bezüglich der Teilzeit in Elternzeit bei unregelmäßIgen täglichen Arbeitszeiten. Mein Kind wurde 2022 geboren, also dürfte ich 32 Stunden arbeiten, was ich auch vorhabe. Jedoch möchte ich nicht täglich gleich viele Stunden arbeiten, sondern zb. Montags: 10 Stunden Dienstags: 10 Stunden Mittwoch: 6 Stunden Donnerstag: 6 Stunden Freitag: frei Wenn nun aber beispielsweise das Monatsende auf Dienstag fällt bin ich ja im Durchschnitt über 32 Wochenstunden in diesen Monat, oder? Würde dies schädlich sein? Vielen Dank vorab
Hallo, es zählt der Monatsdurchschnitt. Liebe Grüße NB
cube
Die Wochenarbeitszeit wird aus dem jeweiligen Monat gemittelt. Du musst also darauf achten, dass du im Monatsdurchschnitt nicht mehr als 32 Std wöchentlich arbeitest. Deinen Wunscharbeitszeiten muss der AG übrigens zustimmen - einen Anspruch auf diese Verteilung hast du nicht.
Dojii
Zusatz zur Antwort über mir: Und beachte dabei besonders, dass der Durchschnitt des Lebensmonats betrachtet wird, nicht des Kalendermonats. Wenn dein Kind also bspw. an einem 5. geboren wurde, musst du immer vom 5. bis 4. des Monats die 32h pro Woche im Schnitt erfüllen. Und ja schädlich ist es natürlich, denn wenn du im Schnitt über 32h arbeitest, musst du das Elterngeld für diesen Monat komplett zurückzahlen.
Wunschbaby2022
Hallo doji, ich werde kein Elterngeld mehr bekommen, nur noch Elternzeit haben, mit Teilzeit arbeiten. Kannst du mir sagen, wie der Wochendurchschnitt in einem Monat gerechnet wird, wenn hier Teilwochen mit bei sind und unregelmäßig in der Woche gearbeitet wird? Nehmen wir zum Beispiel den letzten Oktober. Meine Tochter wurde am 04.01. geboren. Der 04.10. war ein Dienstag und der 03.11 war ein Donnerstag. Also 2 Teilwochen in diesem Monat. Bei gleichmäßiger Arbeitszeit kein Problem, aber bei ungleichmäßiger Arbeitszeit müsste ich dann am Montag früher aufhören, um dann ab Dienstag die gedanklich fehlenden Wochenstunden nachzuarbeiten, damit es in den Monatsschnitt passt, obwohl es in den Wochenschnitt immer gepasst hätte? In vergangenen Antworten von dir habe ich verstanden, dass du in der Elterngeld Stelle arbeitet, ist das richtig? Kann man sich diesbezüglich dort beraten lassen?
Dojii
Ja, das ist tatsächlich einfach. Du addierst alle Stunden, die du im jeweiligen Lebensmonat gearbeitet hast zusammen und darfst folgende offizielle Grenzen dabei nicht überschreiten: Bei 28 Tagen im Lebensmonat beträgt die zulässige Arbeitszeit 128 Stunden, bei 29 Tagen 133 Stunden, bei 30 Tagen 138 Stunden und bei 31 Tagen 142 Stunden. Der Lebensmonat 04.10. bis 03.11. hat bspw. 31 Tage. Hier dürftest du also maximal 142 Stunden arbeiten. Wenn du durch ungünstige Wochentage tatsächlich in einem Lebensmonat zu viel arbeiten würdest, dann müsstest du eventuell an einzelnen Tagen früher aufhören, das ist richtig. Es zählt nur der Lebensmonat, Kalenderwochen werden dabei nicht einzeln betrachtet.
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