Oktaevlein
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe meinem Chef per E-Mail mitgeteilt, dass ich gerne mit ihm ein persönliches Gespräch bezüglich einer eventuellen Teilzeittätigkeit im Rahmen eines 450,- €- Jobs während meiner momentanen Elternzeit vereinbaren würde. In der Mail habe ich bereits Vorschläge gemacht, wie die Arbeitszeiten verteilt sein könnten, allerdings habe ich auch noch ein paar offene Fragen meinerseits formuliert. Ich wollte einfach eine Grundlage für ein Gespräch liefern. Nun habe ich heute per Zufall von einem Kollegen erfahren, dass diese Tätigkeit genehmigt worden sei und zwar zum 1. November. Mein Chef hat mir bis jetzt nichts mitgeteilt, auch nicht auf die E-Mail reagiert. Ich kann ihn telefonisch auch nicht erreichen. Wie soll ich nun vorgehen? Es sind für mich weiterhin einige Fragen offen und ich habe die E-Mail bewusst nicht als "Antrag" auf Teilzeittätigkeit, sondern als Anfrage formuliert, um erst mal die Sicht des Chefs zu hören. Mit freundlichen Grüßen
Hallo, ja, so ein vertrag ist blich - man sollte darauf achten, dass der Vertrag keine Probezeit enthält und auf die EZ befristet ist Liebe Grüsse, NB
Oktaevlein
Hallo Frau Bader, mittlerweile habe ich mit meinem Chef sprechen können. Wir konnten ein paar Dinge bereits klären und haben nun erstmal für die 1. Arbeitswoche Termine vereinbart, zu denen ich dann arbeiten soll. Alles weitere wollen wir dann besprechen. Was sollte ich mir evtl. schriftlich geben lassen? Ist es überhaupt üblich, dass man über eine Teilzeittätigkeit während der Elternzeit einen neuen (vorübergehenden) Vertrag bekommt? Was sollte da drin stehen? Mir sind z. B. die bestimmten Wochentage sehr wichtig. Vielen Dank.
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Guten Tag, ich bin aktuell in Elternzeit mit meiner Tochter. Da es finanziell etwas schwieriger ist, habe ich meine Tochter jetzt mit 20 Monate in die Kindertagesstätte angemeldet, um wieder arbeiten gehen zu können. Leider bin ich jetzt schwanger geworden. Meine Absicht bestand darin wirklich arbeiten zu gehen deshalb auch die Anmeldung in der Ki ...
Hallo Frau Bader, ich habe meinem Arbeitgeber einen Antrag auf Teilzeit in Elternzeit gestellt mit 15 Stunden die Woche verteilt auf Montag bis Donnerstag von 8 Uhr bis 13:45 Uhr. Zu anderen Uhrzeiten und Tagen habe ich keine Betreuungsmöglichkeit. Ebenso habe ich auf das Gleichbehandlungsgesetz hingewiesen, da alle meine Kolleginnen bei gleich ...
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Guten Tag. Ich befinde mich seit November 2024 in Elternzeit, welche bis November 2026 andauert. Ich habe fristgerecht einen Antrag auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit gestellt, den ich zum 01.12.2025 beginnen möchte, und gleichzeitig einen Urlaubsantrag eingereicht. Es sind noch 39 Urlaubstage aus meiner Vollzeitbeschäftigung übrig. Wie in ...
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Sehr geehrte Frau Bader, folgende IST Situation : Ich habe bereits zwei Kinder, und befinde mich aktuell in Elternzeit. Diese wollte ich vorzeitig zum 01.02. beenden und in Vollzeit zurückkommen, da ich noch so viele Urlaubstage und Gleitzeit übrig habe. Danach plante ich, in Teilzeit in Elternzeit weiter zu arbeiten. Mein Chef war ok damit ...
Guten Tag Frau Bader, seit Ende Juni arbeite ich in Teilzeit in Elternzeit. Die Teilzeit in Elternzeit Vereinbarung geht bis Ende Juni 2026, danach laut Vertrag wieder 100%. Nun bin ich wieder schwanger und sobald ich meine Schwangerschaft meinem Arbeitgeber mitteile, werde ich vermutlich ins Beschäftigungsverbot geschickt. Habe ich dann Ans ...
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