Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Teilzeit in Elternzeit

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Teilzeit in Elternzeit

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Hallo Frau Bader, meine Tochter ist am 14.02.2006 geboren und ich habe 3 Jahre Elternzeit beantragt. Davor habe ich bei einem großen Konzern 22 Stunden/Woche gearbeitet. Nun mein Problem: Mein Mann war zuerst wegen Kündigung arbeitslos geworden in der Elternzeit, seit 01.01.2007 hat er eine neue Stelle, die aber nicht so gut bezahlt ist, so daß ich wieder nach Ablauf des Elterngeldes arbeiten gehen muss. Ich habe mich dann mit meinem AG in VErbindung gesetzt und arbeite seit 26.02.2007 wieder 12 Stunden/Woche, mein Vertrag wird aber nur jeden Monat neu verlängert und man hat mir gesagt, daß er wohl im September nach der Urlaubszeit nicht mehr verlängert wird. Habe ich Anrecht auf eine Teilzeit-Stelle? Oder kann ich sogar wegen Härtefall komplett aus der Elternzeit zurück? Wie gesagt, das eine Gehalt ist so niedrig, daß es hinten und vorne nicht reicht. Vielen Dank im voraus! MfG Margali


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Evtl. können Sie aus wirtschaftlichen Gründen die EZ beenden 2.Es besteht ein begrenzter Anspruch auf Verringerung , wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Der Betrieb muss mehr als 15 AN haben u. Ihr Vertrag länger als 6 Mo. bestehen. Dann müssen Sie 8 Wo. vorher schriftl. mitteilen, dass Sie reduzieren wollen. Dies ist für bis zu 30 Wochenstunden für mind. 3 Mo. möglich. Liebe grüsse, NB


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