Mitglied inaktiv
ich bekomme anfang mai ein kind und plane, nach einer Pause von 8 Monaten, für die nächsten 3 jahre ca.20 Stunden ,d.h.halbtags zu arbeiten.(Die Anforderungen lt.Teilzeitgesetz in Elternzeit wie Anzahl MA etc.sind erfüllt) Sollte ich daher gleich 3 Jahre Elternzeit beantragen, oder kann der AG die Teilzeit aus einem "dringenden betrieblichen Grund" verweigern ?Was wäre so ein Grund und wäre es ansonsten besser nicht mehr Elternzeit zu haben und auf Teilzeit umzusteigen? Danke
Liebe Lisa, ein Anspruch auf Teilzeit, egal ob im EU oder danach, setzt immer voraus, das dringende betriebliche gRünde nicht entgegenstehen. Deshalb ist es von dem Punkt aus egal. Aber ansonsten ist es immer güns´tiger, TZ im EU zu nehmen, da man hier wesentlich geschützter ist (ZB KüSchutz). Beachten Sie, dass man sich am Anfang vom EU verbindlich für die Länge entscheiden muß! Gruß, NB
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