Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich bin z.Z. in Elternzeit. Im August endet das 2. Jahr Elternzeit, ich hatte bisher nur 2 Jahre beantragt. Seit Oktober arbeite ich wieder 50%. Nur würde ich gerne das 3. Jahr noch dranhängen und dann vielleicht 30 Stunden die Woche arbeiten. Meine Firma hat mehrere tausend Angestellte. Das 3. Jahr können sie mir ja nicht verweigern, oder? Wie sieht es mit der Teilzeit aus, können sie mir die verweigern, oder auf weiterhin 50% bestehen? Nach der Elternzeit möchte ich gerne meinen Vertrag reduzieren, da ich mit Vollzeit mein Kind nicht untergebracht bekomme - die Kindergärten haben alle zu kurze Betreuungszeiten, und ich möchte auch noch etwas von meinem Kind haben, nachmittags mal was unternehmen können. Sind in dem Fall 75% oder 80% geschickter (also 30 oder 32 Stunden)? Kann die Firma mir die Teilzeit verweigern? Ich weiß, dass ich dann kein Recht habe, irgendwann wieder auf Vollzeit zu gehen, nur wenn es für die Firma paßt. Vielen Dank und Gruß, Mari
Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich bin privat versichert, habe mich für die Zeit der Elternzeit von der Versicherungspflicht befreien lassen, um weiterhin privat versichert zu bleiben. Das geht ja auch für das 3. Jahr Elternzeit. Aber was passiert, wenn ich nach der Elternzeit auf 75% oder 80% gehe? Ich möchte gerne privat versichert bleiben - geht das überhaupt (ich komme damit unter die verlangte Gehaltsgrenze)? Gibt es dadurch Nachteile für mich? Vielen Dank! Mari
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Den genauen Umfang der TZ mußt Du mit dem AG abstimmen. Aber da müssen schon echte betr. Gründe aufgeführt werden, warum Du dann nicht 30 Std. arbeiten kannst statt wie bisher. Zur PKV: die zeitl. befristete Befreiung für die EZ ist nach dem 3. Jahr vorbei. Du KÖNNTEST Dich dauerhaft von der GKV befreien lassen, kommst dann aber praktisch nie mehr in die GKV zurück. Ich selbst bin auch PKV, aber DAS würde ich NICHT machen! Viele Grüße Désirée
Mitglied inaktiv
Hallo Désirée, warum würdest du dich nicht dauerhaft befreien lassen? Die PKV muß doch heute auch einen Standardtarif anbieten, der das gleiche wie die GKV hat, zum gleichen Preis, oder? Danke schonmal für deine Antwort! LG, Mari
Mitglied inaktiv
Der Standardtarif der PKV hat NICHT mit der GKV zu tun. PKV und GKV sind immer noch Äpfel und Birnen! Ich bin auch ein absoluter Gegner von "Spar"Tarifen in der PKV. Man hat nur Ärger und muß rumeiern, gerade dann, wenn man es nicht brauchen kann = wenn man krank ist. Viele Grüße Désirée
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Hallo Frau Bader, ich hole meine Frage nochmal hoch, da sie unter nur teilweise beantwortet wurde :-) Ich bin z.Z. in Elternzeit. Im August endet das 2. Jahr Elternzeit, ich hatte bisher nur 2 Jahre beantragt. Seit Oktober arbeite ich wieder 50%. Nur würde ich gerne das 3. Jahr noch dranhängen und dann vielleicht 30 Stunden die Woche arbeiten ...
Guten Tag, ich möchte fragen, wie man vorgehen soll wenn man für das 1. Kind 3 Jahre Elternzeit beantragt hat und während dieser ZEit ein 2. Kind kommt und von der Elternzeit für das 1. Kind noch 1,5 Jahre übreig sind? Stellt man für das Kind erstmal keinen Antrag auf Elternzeit oder doch, also "doppelt" in Elternzeit, was mir komisch vorkommt? ...
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Guten Abend, ich habe gelesen das ich 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit die Teilzeit beantragen muss. Elternzeit muss ich ja 7 Tage nach Geburt beim Arbeitgeber anzeigen. Ist es ausreichend wenn ich in diesem Schreiben auch die Teilzeitbeschäftigung ankündigte. Nach der Geburt schließt sich ja der Mutterschutz an und das sind ja 8 Wochen bis zur E ...
Liebe Frau Bader, ich habe in der Elternzeit mit Elterngeldbezug ein lukratives Angebot erhalten von einer anderen Firma. Ich erwäge, den Arbeitgeber zu wechseln nach Ende meiner 12 Monate Elternzeit, möchte aber eigentlich einen Vollzeitvertrag mit Teilzeit in der Elternzeit verhandeln. Ich habe ansonsten Angst, mit einem Teilzeitvertrag beim n ...
Hallo, Folgender Fall: Ich bin in der Pflege tätig und wurde deshalb ins Beschäftigungsverbot geschickt, als ich schwanger wurde. Ich habe im Juni 23 mein erstes Kind bekommen, und habe 2 Jahre Elternzeit beantragt. Im September 24 bin ich erneut schwanger geworden, habe meinen Arbeitgeber informiert, und ihnen wieder vom Frauenarzt d ...
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Hallo Frau Bader , meine 3 jährige Elterzeit endet am 26.januar 2026. Nun bin ich erneut schwanger Geburtstermin ist der 15.04.2026. wie bei meiner ersten Schwangerschaft werde ich von meiner Frauenärztin ins bv gesetzt. Was steht mir nun in der Schwangerschaft zu? Bekomme ich durch das bv mein normales Gehalt wieder wie auch in der ersten Schw ...
Hallo, anfang des Jahres kam unsere gemeinsame Tochter zur Welt. Da ich meinen Masterabschluss in einem technischen Bereich gemacht habe und gerne meine Karriere vorantreiben möchte, haben wir uns entschlossen, dass ich nur im Mutterschutz zuhause bleibe und mein Partner (wir sind nicht verheiratet) dafür bei unserer Tochter bleibt. Mein ...
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