Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich bin z.Z. in Elternzeit. Im August endet das 2. Jahr Elternzeit, ich hatte bisher nur 2 Jahre beantragt. Seit Oktober arbeite ich wieder 50%. Nur würde ich gerne das 3. Jahr noch dranhängen und dann vielleicht 30 Stunden die Woche arbeiten. Meine Firma hat mehrere tausend Angestellte. Das 3. Jahr können sie mir ja nicht verweigern, oder? Wie sieht es mit der Teilzeit aus, können sie mir die verweigern, oder auf weiterhin 50% bestehen? Nach der Elternzeit möchte ich gerne meinen Vertrag reduzieren, da ich mit Vollzeit mein Kind nicht untergebracht bekomme - die Kindergärten haben alle zu kurze Betreuungszeiten, und ich möchte auch noch etwas von meinem Kind haben, nachmittags mal was unternehmen können. Sind in dem Fall 75% oder 80% geschickter (also 30 oder 32 Stunden)? Kann die Firma mir die Teilzeit verweigern? Ich weiß, dass ich dann kein Recht habe, irgendwann wieder auf Vollzeit zu gehen, nur wenn es für die Firma paßt. Vielen Dank und Gruß, Mari
Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich bin privat versichert, habe mich für die Zeit der Elternzeit von der Versicherungspflicht befreien lassen, um weiterhin privat versichert zu bleiben. Das geht ja auch für das 3. Jahr Elternzeit. Aber was passiert, wenn ich nach der Elternzeit auf 75% oder 80% gehe? Ich möchte gerne privat versichert bleiben - geht das überhaupt (ich komme damit unter die verlangte Gehaltsgrenze)? Gibt es dadurch Nachteile für mich? Vielen Dank! Mari
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Den genauen Umfang der TZ mußt Du mit dem AG abstimmen. Aber da müssen schon echte betr. Gründe aufgeführt werden, warum Du dann nicht 30 Std. arbeiten kannst statt wie bisher. Zur PKV: die zeitl. befristete Befreiung für die EZ ist nach dem 3. Jahr vorbei. Du KÖNNTEST Dich dauerhaft von der GKV befreien lassen, kommst dann aber praktisch nie mehr in die GKV zurück. Ich selbst bin auch PKV, aber DAS würde ich NICHT machen! Viele Grüße Désirée
Mitglied inaktiv
Hallo Désirée, warum würdest du dich nicht dauerhaft befreien lassen? Die PKV muß doch heute auch einen Standardtarif anbieten, der das gleiche wie die GKV hat, zum gleichen Preis, oder? Danke schonmal für deine Antwort! LG, Mari
Mitglied inaktiv
Der Standardtarif der PKV hat NICHT mit der GKV zu tun. PKV und GKV sind immer noch Äpfel und Birnen! Ich bin auch ein absoluter Gegner von "Spar"Tarifen in der PKV. Man hat nur Ärger und muß rumeiern, gerade dann, wenn man es nicht brauchen kann = wenn man krank ist. Viele Grüße Désirée
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Hallo Frau Bader, ich hole meine Frage nochmal hoch, da sie unter nur teilweise beantwortet wurde :-) Ich bin z.Z. in Elternzeit. Im August endet das 2. Jahr Elternzeit, ich hatte bisher nur 2 Jahre beantragt. Seit Oktober arbeite ich wieder 50%. Nur würde ich gerne das 3. Jahr noch dranhängen und dann vielleicht 30 Stunden die Woche arbeiten ...
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Guten Abend, ich habe gelesen das ich 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit die Teilzeit beantragen muss. Elternzeit muss ich ja 7 Tage nach Geburt beim Arbeitgeber anzeigen. Ist es ausreichend wenn ich in diesem Schreiben auch die Teilzeitbeschäftigung ankündigte. Nach der Geburt schließt sich ja der Mutterschutz an und das sind ja 8 Wochen bis zur E ...
Liebe Frau Bader, ich habe in der Elternzeit mit Elterngeldbezug ein lukratives Angebot erhalten von einer anderen Firma. Ich erwäge, den Arbeitgeber zu wechseln nach Ende meiner 12 Monate Elternzeit, möchte aber eigentlich einen Vollzeitvertrag mit Teilzeit in der Elternzeit verhandeln. Ich habe ansonsten Angst, mit einem Teilzeitvertrag beim n ...
Hallo Frau Bader, meine EZ geht bis 30.11.26. ich würde gern einen neuen Job antreten zum 1.11.26, Kind ist betreut. Kündigungsfrist sind 4 Wochen. wie komme ich am besten raus? 3 Monate zum Ende passt ja dann nicht. Kann ich einfach im Sommer die Kündigung rausschicken zum 31.10.26? Danke! Liebe Grüße
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Hallo Frau Bader, ich habe einen Änderungsverträg für TZ in Elternzeit ab September 26 unterschrieben. Nun hätten wir aber eine bessere Betreujngsoption, die allerdings erst im November starten würde. D.h. Dann könnte ich erst ab Januar 27 Teilzeit arbeiten. Bezogen auf Kündigungsfrist oder Änderungsmöglichkeit enthält der neue Vertrag keine Passa ...
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