Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Teilzeit in Elternzeit, 10 Std. Einmalige Wochenarbeitszeit > 30 Std

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Teilzeit in Elternzeit, 10 Std. Einmalige Wochenarbeitszeit > 30 Std

Mondlandung

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Guten Abend, Ich habe einen Teilzeit Vertrag in Elternzeit (bis Ende 2018) auf 10 Std / Woche festgelegt. Aktuell haben wir Berater im Unternehmen, was dazu führt dass ich ggf. Einmalig mehr als 30 Std die Woche arbeite. (Gleitzeitkonto vorhanden) Stellt das ein Problem für meine Elternzeit dar? Und wie sieht es mit Fortbildungen mit einer Dauer von bspw. Einer Woche aus, die natürlich länger als 30/std die Woche geplant sind. Endet dann meine Elternzeit? Vielen Dank für Ihre Hilfe


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das ist tatsächlich ein Problem, die 30 h dürfen nicht überschritten werden. Sie gehen somit dann auch die Gefahr, Probleme mit dem Arbeitgeber zu bekommen. Liebe Grüße NB


Mondlandung

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Das verwirrt mich jetzt etwas. Habe heute mal in der Personalabteilung nachgefragt und die Information bekommen dass der Wochendurchschnitt auf den Monat gesehen betrachtet wird. Für den Monat betrachtet bin ich deutlich unter den 30 Std/Woche. Was gilt denn jetzt?


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