Mitglied inaktiv
Hallo, ich bin seit ca 1 Jahr im Erziehungsurlaub und möchte gerne bei meinem alten Arbeitgeber wieder teilzeit arbeiten. Ich habe bis jetzt keinen schriftlichen Antrag auf Teilzeitarbeit gestellt, habe aber bereits während der Schwangerschaft bekundet, dass ich nach einem Jahr wieder arbeiten möchte. Nach einem Gespräch im Mai mit meinem Arbeitgeber meinte dieser, dass zur Zeit leider keine Möglichkeit bestünde, dass ich noch während meines Erziehungsurlaubes arbeiten könnte. 1. Habe ich nicht ein Recht auf Teilzeitarbeit während des Erziehungsurlaubes? (Mein Sohn ist im Juli 2001 geboren) 2. Wie gehe ich am besten vor? Schriftlicher Antrag auf Teilzeit? Ab wann müsste mich der AG dann wieder beschäftigen? 3. Welche Gründe kann es geben, mir die Teilzeitarbeit während des Erziehungsurlaubes abzulehnen? Schlechte Auftragslage? Vielen Dank für eine Antwort und viele Grüße Karin
Liebe Karin, Der Anspruch auf Teilzeit im EU besteht nur, wenn das Kind nach dem 01.01.01 geboren ist. AG und AN sollen sich innerhalb vier Wochen einigen. Ist eine Einigung nicht möglich, besteht ein begrenzter Anspruch auf Verringerung , wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Der Betrieb muss mehr als 15 AN haben, Ihr Vertrag länger als 6 Mo. bestehen. Dann müssen Sie 8 Wo. vorher schriftl. mitteilen, dass Sie reduzieren wollen. Dies ist für 15 - 30 Wochenstunden für mind. 3 Mo. möglich. Es darf durch die Reduzierung kein finanzieller Nachteil entstehen. Das heiß, man erhält anteilig sein altes Gehalt sowie Weihnachtsgeld etc. Man behält in der Regel seinen alten Arbeitsplatz, es sei denn, dieses ist organisatorisch nicht möglich oder der Arbeitsplatz eignet sich nicht dafür. Der AG darf nur aus wichtigen betriebl. Gründen widersprechen. Die Verringerung darf pro Elternzeit höchstens zweimal pro Elternteil beansprucht werden. Wird bereits vor der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung bis zur zulässigen Grenze ausgeübt, kann dies ohne einen Antrag unverändert fortgesetzt werden. Gruß, NB
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