Liebe Frau Bader, bis zum 23.09.2002 befinde ich mich in Elternzeit (habe für das Erziehungsgeld die Budgetierung gewählt). Kann ich trotzdem meine Elternzeit verlängern und 30-Stunden in Teilzeit arbeiten??? Oder muss mir mein Arbeitgeber auch so meinen Wunsch auf Teilzeitarbeit erfüllen (Öffentlicher Dienst, mehr wie 15 Mitarbeiter)? Vielen Dank für Ihre Antwort. Liebe Grüße Heike
Mitglied inaktiv - 25.06.2002, 23:19