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Hallo Frau Bader, mein Kind ist in 2001 geboren. Seit knapp 2 Jahren arbeite ich innerhalb der Elternzeit in Teilzeit mit 30 h/Woche. Für das jetzt anstehende 3. Elternjahr sagt der AG: "Urlaub" könnte ich nehmen, arbeiten nicht (betr. Gründe/Sparmaßnahmen). Der AG hat über 15 Mitarbeiter etc. Darf er das? Ich habe doch auch jetzt diese Stelle. Ich bin allein erziehend, mein alter Vertrag/Vollzeit läuft im Hintergrund. Was ist mit dem Passus:"Wird bereits vor der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung bis zur zulässigen Grenze ausgeübt, kann dies ohne einen Antrag unverändert fortgesetzt werden." Vielen Dank für Ihre Hilfe! Gruß, Elli
Hallo, wie lange haben Sie den EU beantragt? NB
Mitglied inaktiv
Zunächst für zwei Jahre, die im März ablaufen. Das dritte kann und darf ich jetzt anhängen und wollte wg. akuter Kündigungsgefahr auch ein ganzes Jahr nehmen/beantragen, in dem ich aber arbeiten möchte und muss (mit 30 Std/Woche wie die zwei Jahre zuvor). Gruß, Elli
Mitglied inaktiv
Es geht jetzt um den Zeitabschnitt bis zum 3.Lj. meines Kindes. Gruß, Elli
Hallo, was steht denn in Ihrem Vertrag? Wenn nichts steht, muss der AG die Teilzeit schriftlich kündigen, damit es überhaupt wirksam ist. Ausserdem haben Sie ja schon so lange die TZ, dass wird er kaum begründen können. Wenden Sie sich an das Gewerbeaufsichtsamt. Gruß, NB
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