Newyorkdoll
Liebe Frau Bader, bitte entschuldigen Sie meine letzte Frage. Ich war etwas wirr. Mir geht es um folgendes: Ich möchte 4,5 Jahre Elternzeit nehmen (Rest Kind A 1,5 Jahre und für Kind B die vollen 3 Jahre). In den ersten 1,5 Jahren möchte ich zuhause bleiben und dann die letzten drei Jahre 30 Stunden/Woche arbeiten. (Mein Arbeitgeber ist einverstanden). Das Elterngeld würde ich für ein Jahr beantragen. Das bedeutet, dass ich im letzten halben Jahr zu Hause quasi kein Geld bekommen würde. Für uns ist das okay. Meine Frage richtet sich nur dahin, ob es mir irgendwelche Nachteile für die spätere Rente bringt, keine Ersatzleistungen etc. In diesem halben Jahr zu erhalten. Darüber hinaus bleibe ich ja normal gesetzlich krankenversichert? Oder bringt es Vorteile, das Elterngeld auf die 1,5 Jahre zu zu splitten? Geht das überhaupt? Ich lese immer nur, dass man auf zwei Jahre splitten kann. Vielen Dank für Ihre Hilfe und Geduld!
Hallo, ich nehme mal an, das Kind B erst nach Ablauf der restlichen 1,5 Monate geboren wird. Denn sonst verschenken Sie Elterngeld. Sinnvoller ist es, zu Beginn des Mutterschutzesvon Kind B die erste Elternzeit zu beenden,, Mutterschaftsgeld zu bekommen und dann erst die Elternzeit von Kind B zu nehmen. Sie bekommen für die Erziehungszeiten der Kinder pro Kind drei Jahre angerechnet, es ist sicher sinnvoll, wenn man das Formular V0800 wenn das Kind jeweilige Kind drei Jahre alt ist, ausfüllt, vom Partner unterschreiben lässt und an die deutsche Rentenversicherung sendet. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Du bekommst für die Rente deine drei Erziehungsjahre (pro Kind) wenn Du in EZ bist. EG kannst du auch auf 1,5 Jahre ziehen, indem du nur einen Teil der Monate als EG Plus Monate beziehst. Sind weitere Kinder geplant ist es evtl. sinnvoll es auf 14 Monate zu ziehen, da das die maximale Zahl an Monaten ist, die man für ein späteres 3. EG ausklammern kann. Nachteil von der längeren Auszahlung kann, je nach Alter von Kind1, sein, dass die letzten Monate der Geschwisterbonus entfällt. Gesetzlich krankenversichert bist du in EZ so lange du einen AG hast unabhängig vom EG Bezug. LG Lilly
drosera
Hallo! Sind Kind A und Kind B Zwillinge? Elterngeld zu splitten macht Sinn, wenn: A) zügig ein weiteres Kind geplant ist und der Bemessungszeitraum für das neue Kind wieder auf die Zeit vor dem vorherigen Kind verschoben werden soll B) um Elterngeld in ein anderes Kalenderjahr mit weniger Erwerbseinkommen zu verschieben, denn EG erhöht den persönlichen Steuersatz bei der Einkommenssteuer - daher droht meist eine Nachzahlung! C) um weiterhin krankenversichert zu sein, falls die Elternzeit mangels Vertrag oder AG endet Für die Rente o.ä. bringt das Elterngeld an sich nichts. Es ist ja kein sozialversichertes Einkommen, sondern eine Sozialleistung. Du zahlst nirgends ein und bekommst daher auch keine Rentengutschrift, kein ALG-Anspruch, ... (also nicht aus dem EG).
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