Frage: Teilweise Beschäftigungsverbot

Guten Tag Frau Bader, Ich habe vor über zwei Wochen meine Schwangerschaft auf Arbeit verkündet. Ich arbeite als Sozialpädagogin in einer Einrichtung für Menschen mit Behinderung (kognitiv, körperlich, seelisch und psychisch). Ich habe sowohl Tätigkeiten im administrativen Bereich als auch in der Betreuung von den Menschen (hauptsächlich in Form von Gesprächen). In der Gefährdungsbeurteilung haben mein AG und ich gemeinsam entschieden, dass ein erhöhtes Infektionsrisiko vorliegt und Kontakt zu potentiell aggressiven Personen besteht. Aus diesem Grund wurde ich vor knapp zwei Wochen nach Hause geschickt ins vorläufige volle BV. Ich habe mich aber bereit erklärt so weit es möglich ist aus dem Homeoffice weiter zu arbeiten. Nun wäre dies ja auch die beste Möglichkeit die Gefahren die von meinem Arbeitsplatz ausgehen zu umgehen und trotzdem weiter zu arbeiten. Allerdings kann ich damit nicht mehr 100% meiner Arbeit ausführen, sodass ein teilweise BV am Besten für mich und den AG wäre. Dieser sagt nun aber, dass ein teilweise BV von meinem Frauenarzt ausgesprochen werden muss. Ich dachte der Frauenarzt darf nur ein individuelles BV aussprechen. Hier handelt es sich ja um ein generelles teilweise BV. Was soll ich nun tun? Abwarten bis der AG etwas unternimmt, solange ich im vorläufigen vollen BV bin. Ich werde auch weiterhin aus dem Homeoffice arbeiten. Ich möchte nur nicht mehr in die Arbeit mit den Menschen, da ich hier wirklich Angst vor Infektionen habe und auch das Maske tragen für mich einfach zu belastend ist. Was meinen Sie? Darf/ muss mein Frauenarzt ein teilweise BV aussprechen oder muss der AG hier etwas regeln? Herzlichen Dank für Ihre Hilfe!

von Anno90 am 12.08.2022, 13:52



Antwort auf: Teilweise Beschäftigungsverbot

Hallo, das muss der AG tun. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.08.2022



Antwort auf: Teilweise Beschäftigungsverbot

Der AG muss das BV für den Teil der Arbeit aussprechen, der nicht mehr ausgeübt werden darf.

von Pamo am 12.08.2022, 14:40



Antwort auf: Teilweise Beschäftigungsverbot

Dein AG muss das BV aussprechen. Wenn z.b. nur ungefährliche Arbeit für 3 Std am Tag ist, muss er über die restliche Zeit ein BV aussprechen. Dieses bekommt er sogar erstattet.

Mitglied inaktiv - 12.08.2022, 16:04



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