Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Tätigkeit bei einem anderen Arbeitgeber in der Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Tätigkeit bei einem anderen Arbeitgeber in der Elternzeit

Chavela87

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Sehr geehrte Frau Bader, ich habe folgende Fragen bezüglich der Aufnahem einer Tätigkeit bei einem anderen Arbeitgeber in der Elternzeit. Ich befinde mich im zweiten Jahr Elternzeit, diese läuft noch bis März 2018. Ich war im öffentlich Dienst 50% tätig, möchte aber eigentlich nicht zurück an meinen alten Arbeitsplatz, jedoch war der Vertrag unbefristet. Ich habe nun zum 01.02.2018 eine ähnliche Stelle in Teilzeit 20% mit Solution auf eine spätere Aufstockung gefunden und bereits eine Zusage erhalten. Die neue Stelle ist ebenfalls im öffentlichen Dienst, besser bezahlt aber befristet auf zwei Jahre. Deshalb wollte ich ab März 2018 bis März 2019 ein drittes Jahr Elternzeit einreichen, um zu sehen wie sich die neue Stelle entwickelt und die neue Stelle als Nebentätigkeit in der Elternzeit beginnen. Nun habe ich Bedenken, dass mein alter Arbeitgeber (Universität) dem nicht zustimmen könnte, da ich dort auch meine Arbeitszeit reduzieren und zurück kommen könnte. Wie sehen Sie das? Danke für Ihre Hilfe!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie müssen den alten Arbeitgeber fragen, er kann aber nur aus betrieblichen Gründen ablehnen. Liebe Grüße NB


mellomania

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der alte arbeitgeber MUSS vor vertragsunterzeichnung zustimmen. tut er das nicht, musst du kündigen und kannst erst danach woanders anfangen. das liegt im ermessen des eigentlichen arbeitgebers, da kann man keine prognose abgeben


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