Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Stundennachweise bei Kurzarbeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Stundennachweise bei Kurzarbeit

Caaaro

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Hallo, Frau Bader, in meinem Betrieb bin ich mit 50 % Kurzarbeit beschäftigt. Ich habe Steuerklasse 4 mit einem Kind. Derzeit bekomme ich dadurch die 67 %. Mein Arbeitgeber hat uns aber ziemlich deutlich klargemacht, dass er erwartet, dass wir trotzdem kommen. (Er gibt keinerlei schriftliche Anweisungen; dieses wurde uns allen auch nur mehr oder weniger deutlich von unseren jeweiligen Vorgesetzen in den Teambesprechungen "durch die Blume" mitgeteilt. Es heiß, wir arbeiten zum Beispiel 50 % der Zeit - ....und wenn wir danach noch unsere Kollegen "besuchen" oder zum Beispiel "zum Kaffee trinken" in der Firma bleiben, kann das ja niemand verbieten...) Das tue ich auch, obwohl ich weiß, dass wir als Arbeitnehmer uns strafbar machen.... Aber ich brauche den Arbeitplatz. Bislang habe ich ganz normal weiter in Vollzeit gearbeitet. Nun will mein Arbeitgeber, dass ich Stundennachweise seit April (seitdem bin ich in 50 % Kurzarbeit) mit den verringerten Stunden einreiche und diesen Nachweis dann auch unterschreibe. Ich habe das abgelehnt. Ich möchte nichs unterschreiben, was ganz klar belegt, dass ich am Betrug beteiligt bin !!! Der Arbeitgeber sagt aber, ich wäre dazu verpflichtet, weil diese Stunden als Grundlage für die Berechnung dienen. Ich bin fassungslos und fühle mich total erpresst. Nicht nur, dass wir weiter voll arbeiten - man verlangt doch dadurch auch, dass wir das Risiko auf unsere eigene Kappe nehmen...! Meine Frage: Muss ICH als Arbeitnehmer die Stundennachweise führen oder kann ich verlangen, dass das der Arbeitgeber selbst macht (wenn er uns schon zur Arbeit kommen lässt). Gibt es ein Gesetz, in dem steht, dass die Arbeitnehmer die Stunden nicht selbst aufschreiben müssen? Ich weiß, dass ich eine prekäre Frage. Aber wir arbeiten in einem großen Konzern - ich glaube, dass die meisten von uns mehr Stunden leisten, als durch die Kurzarbeit erlaubt wäre. Einen Betriebsrat, den ich fragen kann, hat unsere Firma leider nicht. Ich danke Ihnen sehr für die Beantwortung der Frage. Schönes Wochende, Caaaro


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, sehr blöde Situation. ich würde es auch nicht machen - Sie riskieren halt den Job. Liebe Grüße NB


bellis123

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Die Zettel über die Stundennachweise für das KuG kommen als Vorlage von der Arbeitsagentur. Egal wer die Stunden einträgt, der AN muss auf diesen Zetteln unterschreiben. Ich drücke dir die Daumen dass es auch viele andere AN bei euch gibt, die das nicht mitmachen.


luvi

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Hallo, Bei us gab es kürzlich zu diesemThema einen Artikel in der Zeitung. Dort hieß es, dass man solche Vorfälle bei der Agentur für Arbeit melden soll. LG luvi


romankowitz

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Wenn Du nicht unterschreibst, steht bestimmt Dein Arbeitsplatz auf dem Spiel ... Klar kann man auch gegen eine Kündigung klagen, aber Du bist in der Beweispflicht. Wenn alle anderen Kollegen mitmachen, echt schwierig. Aber es ist und bleibt Betrug. Habt Ihr keine Zeiterfassung??? Ansonsten kann man natürlich auch anonym sich an das Arbeitsamt oder die Finanzbehörden wenden. Wir hatten hier so einen Fall, da ist recht schnell das Finanzamt mit einer Prüfung aufgeschlagen.


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