Schnubsi
Guten Tag, ich habe eine Frage bezüglich des neuen Stundenlohn, wenn ich nach meiner Elterzeit wieder starte. Ich bin seit 15 Jahren in der Firma (1000 MA) fest angestellt und seit 4 Jahren in leitender Position tätig. Ich starte im September, nach einem Jahr Elternzeit. Nun kann ich, laut Chef in TZ anfangen, allerdings ist das für meine voherige leitende Position nicht möglich. Das kann ich nachvollziehen von Unternehmerseite und würde dem auch zustimmen. Nun ist meine Frage: Habe ich dann trotzdem Anspruch auf meinen voherigen Stundenlohn, trotz niedrigerer Position? Oder darf er meinen Stundenlohn runtersetzten? Wenn ja, gibt es da eine Grenze? Vielen Dank vorab...
Hallo, Ihnen steht der anteilige Lohn zu liebe grüße nb
Sternenschnuppe
Darf er nicht. Das ist unzulässig.
Schnubsi
Ok, dann kann ich also ruhigen Gewissens darauf bestehen!! Danke:-)
Sternenschnuppe
Ja. Du darfst nicht schlechter gestellt werden finanziell. Das ist verboten. Ebenso einen neuen Vertrag zu befristen. Außer auf die Elternzeit wenn man in dieser nur Teilzeit arbeiten möchte.
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