Hallo, ich habe eine Frage bzgl. einer Stundenaufstockung im Beschädtigungsverbot. In meinem Hauptjob bin ich als Physiotherapeutin in einer Klinik (unbefristete Anstellung, ursprünglich Vollzeit mit 38,5 Std.) tätig. Meinen Hauptjob habe ich temporär schriftlich fixiert bis 30.9.24 auf 26 Wochenstunden reduziert. Zusätzlich habe ich einen Zweitjob in der Lehre mit 12 Wochenstunden, befristet bis 31.12.24. Nun hätte ich die Möglichkeit die Lehr-Stelle bis 31.3.25 zu verlängern. Dementsprechend müsste ich meine temporäre 26-Stundenreduzierung in der Klinik ebenfalls verlängern und schriftlich bis 31.3.25 fixieren lassen. Ab 1.4.25 würde ich dann wieder Vollzeit mit 38,5 Stunden dort arbeiten. Ich würde gerne dieses Jahr schwanger werden. Im Falle einer Schwangerschaft ist es in der Klinik so gehandhabt, dass ein sofortiges Beschäftigungsverbot ausgesprochen wird wegen des direkten Patientenkontakts im Kinderbereich. Nun wäre meine Frage: Dürfte die Klinik im Falle eines Beschäftigungsverbots sich weigern, meine Stunden von 26 Stunden auf Vollzeit 38,5 Stunden anzuheben? Ab 1.4.25 würde theoretisch die 12-Stunden-Stelle in der Lehre wegfallen. Da der Bemessungszeitraum des Elterngelds sich auf die 12 Monate vor Geburt des Kindes bezieht, würde ich im schlechtesten Fall dann nur mit 26 Stunden vergütet werden. Ich habe Angst, dass ich z.B. erst im Herbst/Winter 2024 schwanger werden würde und ich dann nur mit 26 Wochenstunden vergütet werde, falls eine Aufstockung ab 1.4.25 rechtlich nicht möglich wäre.
von Marel123 am 10.03.2024, 21:24