bluemchen209
Hallo Frau Bader Ich habe drei kurze Fragen. Ich bin jetzt in elternzeit mit meiner zweiten Tochter. Meine große Tochter darf dadurch lt. Gesetzt wohl nur noch 6 Stunden am Tag gegen. Heisst das jetzt jeden Tag 6 Stunden oder darf man diese frei verteilen? Also z.b. Montag bis Donnerstag etwas länger und dafür freitag mittags kind oder geht das nicht? Welches Recht habe ich mit der Verteilung der Stunden? Zweite Frage. Im Sommer hatte die kita 3 Wochen zu und laut Satzung entfällt dann die kitagebühr in Dezember. Nun habe ich in Sommer voll bezahlt und ab dezember darf meine Tochter nur 6 Stunden gehen.das Amt weigert sich mir die differenz zurück zu erstatten bzw das meine tochter im Dezember noch 10 Stunden gehen darf. Ist das rechtens? Ich mein wenn ich Strom bezahle wird der mir doch auch nicht abgestellt. Gibt es denn eine Möglichkeit das meine grosse Tochter wenigstens 8 stunden gehen kann? Sie geht sehr gern in kita.auch bin ich etwas entlastet da der papa seit kurzen wieder viel unterwegs ist arbeitsmässig. Ich freue mich auf ihr Feedback.
Hallo, die Stundenverteilung richtet sich nach der Satzung ist von Kindergarten zu Kindergarten bzw. von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Danach richtet sich die Stundenverteilung auch die Gebühr. Ich halte das so für zulässig, wie der Kindergarten es machen möchte. Liebe Grüße NB
bluemchen209
Danke für Ihre Antwort. Das mit den Stunden würde ich einsehen aber ist es korrekt mit dem monat dezember? Ich meine ich hab ja voll gezahlt also könnte sie doch auch voll gehen oder zumindest müsste ich die differenz wieder bekommen oder sehe ich das falsch?
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