Inge95
Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin schwanger und fühle mich mit dem Gedanken auf einer Intensivstation als Pflegekraft mit infektiösen Patienten weiterhin zu arbeiten nicht wohl, mein Betriebsarzt sieht keinen Grund für ein betriebliches BV, da wir mit vielen Schutzmaßnahmen arbeiten. Ich überlege deshalb mir ein ärztliches BV ausstellen zu lassen. Nun ist mein Beruf allerdings nur meine Teilzeit - Anstellung. Vollzeit studiere ich seit Jahren und würde auch gerne weiter studieren, bis mir das mein Körper nicht mehr erlaubt. Darf ich trotz eines ärztlichen BV weiter studieren, oder muss ich dann gezwungenermaßen auch das aufgeben ? vielen dank!
Hallo, der Arzt darf aus betrieblichen Gründen kein Beschäftigungsverbot aussprechen. Sie müssen sich vielmehr an das Gewerbeaufsichtsamt wenden und prüfen lassen, ob ein Beschäftigungsverbot auszusprechen wäre. Da das Studium keine Gefährdung für Mutter und Kind darstellt, ist dies unproblematisch weiter möglich. Liebe Grüßen NB
User-1750749248
Du dürftest weiter studieren, weil diese Tätigkeit eure Gesundheit nicht gefährdet. Allerdings ist das mit dem BV ganz unterschiedlich. Ich bin in der ZNA und meine Gyn konnte mir kein BV ausstellen. Meine Kollegin hat von ihrem Gyn direkt eine bekommen. Wünsche dir aber, dass es klappt. Mir war auch nicht wohl dabei, in der ZNA zu arbeiten...
User-1736455377
Wenn du das Gefühl hast, die Gefährdungsbeurteilung wäre nicht korrekt durchgeführt worden, dann musst du dich an die Gewerbeaufsicht wenden. Der FA ist nicht für ein betriebliches BV zuständig - nur für eines aus gesundheitlichen Gründen. Also wenn jedwede Tätigkeit dich und/oder dein Kind gefährden würden. Ein BV kann man sich nicht besorgen bzw. wenn das auf Wunsch statt aus Notwendigkeit ausgestellt wird, nennt sich das Sozialbetrug.
Summer80
Da bin ich auf die Antwort von Frau Bader gespannt! Denn ein individuelles BV bekommt man vom Arzt, wenn jede Arbeit aus gesundheitlichen Gründen eine Gefahr für Mutter und Kind ist. Somit müsste das ärztliche BV meiner Laienmeinung doch auch fürs Studium gelten? Ist ja egal, ob ich auf der Arbeit oder in der Uni sitze. Beim individuellen Beschäftigungsverbot geht es nämlich nicht um die Art der Beschäftigung, sondern um Beschäftigung im Allgemeinen. Zum Thema Sozialbetrug wurde ja schon was geschrieben (der FA ist nicht für die Sicherheit am Arbeitsplatz zuständig) . Die KK kann das BV übrigens unabhängig überprüfen lassen. Wenn du auffliegst hast du ggf. ne Anzeige wegen Betruges an der Backe, dein FA bekommt ebenfalls richtig, richtig, richtig Ärger (Strafzahlungen) und das unrechtmäßig gezahlte Geld wird zurückgefordert.
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