Sternenmeer
Hallo! Ich wollte nachfragen, da ich nun wieder zum Arbeiten anfagen, wie es mit dem Stillen am Arbeitsplatz ausschaut. Ich habe mich bereits informiert, aber ich möchte nur wissen, ob ich es richtig verstanden habe. Ich arbeite TZ und bin Pendlerin (35 Minuten Fahrzeit) - dann würde mir doch nach dem Muschutzg.2 mal 30 Minuten Stillzeit zustehen, die ich nicht reinarbeiten muss, oder? - Muss ich die Zeit getrennt nehmen, oder kann ich auch 1 h Stillzeit planen. - Kann ich 30 Minuten später zur Arbeit und 30 früher von Arbeit aufhören wg. Stillen - Kann der Arbeitgeber darauf bestehen, dass man mir das Baby bringt zum Stillen, dann muss er mir doch ein Stillzimmer zur Verfügung stellen? Gibt es sonst noch etwas, was ich unbedingt wissen müsste! Danke!
Hallo, ja, es stehen Ihnen zweimal 30 min oder 1 h am Stück zu. Diese können nicht am Anfang und am Ende der Arbeitszeit genommen werden. sie müssen die Möglichkeit haben, dass BBI in Ruhe um tot zu stellen. Experte für das Thema Stillen ist das Forum von Biggi Welter – stöbern Sie doch mal dort! Liebe Grüße, NB
Lina_100
Das meinen Sie nicht ernst oder? Natürlich steht Ihnen Stillzeit nur zu wenn Sie dann auch tatsächlich stillen. Bei Ihrer Fragestellung bestehen da gewisse Zweifel.
Andrea6
Die Vorschreiberin hat Unrecht: die Stillzeit kann selbstverständlich auch zum Abpumpen genutzt werden. Auch kann eine Vereinbarung getroffen werden, daß frau später zur Arbeit kommt und/oder früher geht, dies aber trotzdem zur Arbeitszeit zählt. Es ist auch nicht genau 1 Stunde Stillzeit vorgesehen, sondern der Gesetzgeber spricht von der "zum Stillen erforderlichen Zeit", nämlich 2x täglich mindestens 30 Minuten, bei längerer Arbeitszeit auch länger. Genauer steht es im Mutterschutzgesetz. Manche Arbeitgeber verlangen gelegentlich ein Attest über die Tatsache der Muttermilchernährung; kann Hebamme oder FA ausstellen.
Nijsseni
Du hast ja manchmal einen Ton! Ich finde die fragen angemessen und überlegt,,bevor man in ein Gespräch mit einem Arbeitgeber geht.
Lina_100
Ich hatte und habe angesichts der Formulierung gewisse Zweifel, dass überhaupt gestillt oder in sonst einer Form Muttermilch verabreicht wird. Der Anspruch vieler Mütter alles rechtlich Moegliche mit zu neben aber nie zur Verfügung zu stehen, wenn es eng wird, ist mir einfach fremd.
Andrea6
Aus der Frageformulierung geht doch ganz zweifelsfrei hervor, daß das Kind gestillt wird bzw. Muttermilch erhält. Der Gesetzgeber hat die Möglichkeit geschaffen, einen Säugling trotz mütterlicher Berufstätigkeit mit wertvoller Muttermilch zu versorgen; daraus nun eine unbillige Forderung ableiten zu wollen ist etwas vermessen. Natürlich sind die Modalitäten bei einem längeren Anfahrtsweg schwieriger - genau deshalb gibt es ja auch die Möglichkeit, die Stillzeit zum Abpumpen zu verwenden. Und aus praktischen Gründen wird tatsächlich häufig ein Modus vereinbart, bei dem die Mutter die "Randstunden" als Stillzeit erhält. Sollte der AG Zweifel an der Tatsache der Muttermilchernährung haben wird er ein Attest erhalten. Woraus Du den Schluß ziehst, daß die AP alles Rechtliche ausschöpft und für andere Dinge nie zur Verfügung steht, ist ebenfalls unklar....
Lina_100
Ich betrachte Stillzeiten für stillende Mütter als eine hervorragende und sehr sinnvolle Regelung (für das Kind, die AN und auch den AG) wenn sie denn tatsächlich stillen. Dass das hier der Fall ist steht in der Frage an keiner Stelle.
Andrea6
Aber würde sie denn fragen wenn sie nicht stillt? Schließlich muß mit einer Nachweiserbringung gerechnet werden.
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