Alias70
Hallo, das Finanzamt hatte mich angeschrieben, eventuell muß ich Steuern nachzahlen bzgl. des Mutterschaftsgeldes; es war aber auf meiner Steuerkarte vom Arbeitgeber für das Kalenderjahr nicht eingetragen. Muß ich nachzahlen oder nicht...?... und wie kommt das Finanzamt auf einmal darauf; es geht um die Jahre 2008 und 2009, meine Tochter ist 13.02.2009 geboren. Danke schon einmal, Gruß, Marion
Hallo, Sie waren bei der Abgabe der Einkommensteuererklärung für 2009 verpflichtet, anzugeben, das Mutterschaftsgeld erhalten haben. Dies auch unabhängig von der Steuerkarte. Mutterschaftsgeld ist nicht sozialversicherungs -und steuerpflichtig. Gleichwohl fällt es unter den Progressionsvorbehalt. Vereinfacht dargestellt bedeutet das, dass Sie hierauf zwar keine Steuern zahlen, auf die anderen Einnahmen jedoch einen erhöhten Steuersatz. Liebe Grüsse, NB
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