Frage: Steuerklassenwechsel

Liebe Frau Bader (und gerne an ALLE), Ich habe vor der Geburt meiner 1. Tochter Vollzeit gearbeitet (Steuerklasse 3). Direkt nach dem Mutterschutz habe ich im Home Office mit Teilzeit in Elternzeit begonnen und nach ein paar Monaten zu Steuerklasse 4 gewechselt, in der ich auch jetzt noch bin. Am 04.12.22 beginnt der Mutterschutz für Kind 2. Ist es richtig, dass ich während des Mutterschutzes mein altes Vollzeit Gehalt erhalte wenn ich die Elternzeit von Kind 1 zum 03.12.22 beende und im November wieder einen Antrag auf Steuerklassenwechsel zu Steuerklasse 3 stelle? Oder ist der Steuerklassenwechsel gar nicht notwendig?Ist es außerdem sinnvoll, mir das restliche Elterngeld für Kind 1 auszahlen zu lassen? Wen informiere ich bei vorzeitiger Beendigung der Elternzeit - nur Arbeitgeber und Elterngeldstelle? Vielen Dank!

von Baghira222 am 29.06.2022, 21:34



Antwort auf: Steuerklassenwechsel

Hallo, für das MG ist die Lohnsteuerklasse der letzten drei Monate vor der EZ (BAG, Az. 5 AZR 3 78/20). Sollte noch EG offen sein und Kind 1 mind. 1 Jahr alt ist, können Sie sich den Restbetrag auszahlen lassen. Informieren müssen Sie dann nur noch den AG. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 30.06.2022



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