AnLu89
Hallo,
mein Mann und ich sind beide St.Kl. 4 und unser Gehalt ist ausreichend, um auf den Elterngeldmax.-Betrag zu kommen.
Trotzdem überlegen wir, ob wir zweitweise die St.Kl. auf 3/5 wechseln, um monatlich unser Einkommen zu optimieren (uns ist natürlich bewusst, dass mit der Einkommensteuererklärung wieder alles in einen Topf geworfen wird).
MuSchu beginnt voraussichtlich am 07.09.2020. Also überlegen wir, dass ich ab September in Steuerklasse 5 gehe. Bin ich hier richtig informiert, dass sich das MuSchu-Geld dadurch nicht verändert?
Dann möchte ich ab Juli 2021 wieder voll arbeiten gehen und mein Mann bleibt Zuhause. Also würde ich dann in Steuerklasse 3 gehen. Anschließend würden wir dann auch Anfang 2022 die Steuerklassen wieder wechseln, hier wissen wir noch nicht genau ob 3/5 oder 4/4. Ist das so möglich, da wir dann jeweils kein volles Jahr in einer Steuerklassenkonstellation verbracht haben?
Ich hoffe ich konnte alle wichtigen Informationen verständlich zusammenfassen
Besten Dank im Voraus und viele Grüße
Hallo, 1. Für das MG müssen Sie mind 7 Mo in der entsprechenden Lohnsteuerklasse sein 2. Ein Wechsel ist nur einmal im Jahr möglich Liebe Grüße NB
Paulinchen83
Du kannst nur einmal im Jahr die Steuerklasse wechseln. Also überlegt euch gut wann das sein sollte und bedenkt dass vom Antrag bis zum vollzogenen Wechseln einige Zeit vergehen kann (1-3 Monate je nach Finanzamt). Da ihr wg. Eltenrgeld sowieso eine Steuererklärung abgeben müsst ändernt sich am Ende nichts. Was ihr vorher durch einen Wechsel mehr auf dem Konto habt, müsst ihr für die Nachzahlung zurücklegen.
Dojii
Seit dem 01.01.2020 ist die Beschränkung auf einen Wechsel pro Jahr weggefallen. Man darf nun so oft wechseln wie man lustig ist.
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