Philomena0303
Hallo Frau Bader, man muss ja mind. 7 Monate vor Beginn des Mutterschutzes die Steuerklasse gewechselt haben. Angenommen das kriegt man knapp hin. Dann wird man aber in der Schwangerschaft krankgeschrieben (schwangerschaftsbedingt) und kriegt z.B. 2 Monate lang Krankengeld. Es werden ja dann für diese zwei Monate früher zurückliegende Monate berücksichtigt, in denen man noch die schlechtere Steuerklasse hatte. Heißt das, dass damit auch wieder 2 Monate mehr in der schlechteren Steuerklasse ins Spiel kommen und somit dann für die Berechnung des EG insgesamt die schlechtere Steuerklasse genommen wird? Viele Grüße Philomena
Hallo, durch eine schwangerschaftsbedingte Krankheit darf kein Nachteil entstehen, so dass dies unerheblich ist. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Für das EG wird genommen, was du tatsächlich in den jeweiligen Monaten als Netto hattest. Umgerechnet auf irgend eine Steuerklasse wird da nichts. Bei einer dauerhaften KS wegen Schwangerschaft (also nicht wegen Erkältung), wegen der du ins KG fallen würdest, wird Dein Nettolohn den du bekommen hättest genommen. Aber nur bei KG, das der Schwangerschaft geschuldet ist. Bedenke bei einem Steuerklassewechsel und erhöhtem EG, dass EG dem Progressionsvorbehalt unterliegt und dem Jahreseinkommen Deines Mannes angerechnet wird um den Steuersatz festzulegen. Das kann schnell mal teuer werden bei der Steuer im nächsten Jahr. LG Lilly
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