Sulilein
Liebe Frau Bader, die Aufteilung der Steuerklassen ist schon länger als ein Jahr bei uns 3 (ich) und 5 (mein Mann), damit ich mehr Netto verdiene und auch im Jahr meiner anstehenden Elternzeit (ab März) mehr Elterngeld bekomme. Nun meine Frage: unser Plan ist eigentlich, sobald ich Elterngeld bekomme die Steuerklassen zu tauschen, sodass mein Mann dann mit Steuerklasse 3 in einer besseren Steuerklasse ist und mehr von seinem Gehalt hat. Ist das möglich? Ich habe bei meiner Recherche oft von einer Neuregelung ab 2013 gelesen, die die Wechselmöglichkeiten einschränkt. (Sie wissen sicher, wovon ich spreche). Ist der Tausch in unserem Fall möglich und halten Sie ihn für sinnvoll? Vielen Dank für Ihre Antwort. S. Struck
Hallo, ja, man kann einmal wechseln. Ob sich das lohnt, vermag ich auf die Ferne nicht zu beurteilen. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Ja, das ist möglich. Ihr müsst Euch das dennoch mal ausrechnen, Elterngeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt und am Ende kann eine dicke Nachzahlung kommen. Das muss man immer im Hinterkopf haben.
Sternenschnuppe
Je nach Gehaltshöhe und Elterngeldhöhe empfiehlt sich dann vielleicht lieber die 4/4 Variante für die Elternzeit.
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