Mitglied inaktiv
Hallo, mein Mann ist Student und arbeitet nebenher so für 200-600 Euro (Studentenjobs)...Ich bin Erzieherin und derzeit im Beschaftigungsverbot, ich erhalte weiterhin mein Nettogehalt von 1300€ bis zum Mutterschutz... Ich habe die Steuerklasse 3 und mein Mann die 5 und nun ist die Frage: Wenn wir jetzt die Steuerklassen wechseln, also mein Mann bekäme die 3, würde sich dann mein jetziges Gehalt (im BV) verändern und somit auch mein Elterngeld? Mein Mann ist im Moment sehr unzufrieden, weil er eben hart arbeitet und so viele Abzüge hat... Vielen dank für ihre Antwort im Vorraus!!! Elisa
Hallo, wir haben ein Steuerberaterforum! Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Ja, Du hast dann Einbußen! Wenn möglich, haltet noch durch bis zur Entbindung! Dann könnt Ihr die Steuerklassen wechseln und er geht in die SteuerKlasse 3 und Du in die 5. Berechnet wird das EG ja nur rückwirkend nach den letzten 12 Monaten. Wenn Ihr jetzt wechselt, hast Du weniger Gehalt im BV UND in der Elternzeit weniger EG. Wechselt Ihr später, dann hast Du mehr EG UND Dein Mann dann mehr Gehalt. Wir machen es auch so. Habe mich erkundigt, das geht ohne Probleme! Ihr müsst halt nur aufs Meldeamt und die Klassen umschreiben lassen... LG Jana
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