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Mein ET ist der 9.11.02, der Mutterschutz beginnt somit voraussichtlich am 30.09. Nun meine Frage: Derzeit haben mein Mann und ich noch beide Steuerklasse IV, jedoch ist mein Mann seit zwei Monaten selbständig. Lohnt es sich noch, wenn ich nun die günstigere Steuerklasse III wähle und mein Mann die IV, damit wir mehr Mutterschaftsgeld erhalten oder sind wir da bereits zu spät dran?
Liebe Hazel, wenn er selbständig ist, braucht er ga keine Lohnsteuerkarte mehr. Das MuSchuGeld berechnet sich aus dem Nettogehalt der letzten drei Monate vor dem MuSchu. Ein Wechsel rückwirkend ist nicht möglich. Bitte beachten : Es ist nur ein Mal im Jahr möglich, die StK zu wechseln. Aber Sie bekommen ja zu viel gezahlte Steuern wieder beim Lohnsteuerjahresausgleich. Gruß, NB
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Sehr geehrte Frau Bader, ich würde gerne wissen, ob ein Steuerklassenwechsel in der Mutterschutz einen Einfluss auf die Höhe des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld vom Arbeitgeber hat. Wir haben am Anfang der Schwangerschaft die Steuerklassen 3/5 gewählt, so dass ich mehr Elterngeld künftig bekomme. Jetzt würden wir das gerne zurück wechseln, suc ...
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