Mitglied inaktiv
Mein ET ist der 9.11.02, der Mutterschutz beginnt somit voraussichtlich am 30.09. Nun meine Frage: Derzeit haben mein Mann und ich noch beide Steuerklasse IV, jedoch ist mein Mann seit zwei Monaten selbständig. Lohnt es sich noch, wenn ich nun die günstigere Steuerklasse III wähle und mein Mann die IV, damit wir mehr Mutterschaftsgeld erhalten oder sind wir da bereits zu spät dran?
Liebe Hazel, wenn er selbständig ist, braucht er ga keine Lohnsteuerkarte mehr. Das MuSchuGeld berechnet sich aus dem Nettogehalt der letzten drei Monate vor dem MuSchu. Ein Wechsel rückwirkend ist nicht möglich. Bitte beachten : Es ist nur ein Mal im Jahr möglich, die StK zu wechseln. Aber Sie bekommen ja zu viel gezahlte Steuern wieder beim Lohnsteuerjahresausgleich. Gruß, NB
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Sehr geehrte Frau Bader! Ich wende mich an Sie, weil ich eine Frage zum Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld habe. Ich habe im letzten Jahr im Juli geheiratet, allerdings im Ausland, die Ehe wurde im September von der Deutschen Botschaft im Ausland legalisiert und damit nach Aussage des Auswaertigen Amtes steuerlich rechtskraeftig, mein Man ...
Mir und meinem Mann geht es um folgendes: Wir überlegen die Steuerklassen IM Monat, wo mein Mutterschutz beginnt(11.8) die Steuerklassen (zurzeit ich3, er5) zu wechseln (er3, ich5), ohne das wir finanzielle Einbußen haben, ausser einer eventuellen Steuernachzahlung. 1. Elterngeld wir ja nach den letzten 12 Monaten berechnet, in unserem, Fall A ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich würde gerne wissen, ob ein Steuerklassenwechsel in der Mutterschutz einen Einfluss auf die Höhe des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld vom Arbeitgeber hat. Wir haben am Anfang der Schwangerschaft die Steuerklassen 3/5 gewählt, so dass ich mehr Elterngeld künftig bekomme. Jetzt würden wir das gerne zurück wechseln, suc ...
Liebe Frau Bader, Wir hoffen sehr Sie können uns Klarheit in unserem Anliegen geben. Wir haben am 30.06.2024 geheiratet und kurz vor der Geburt unseres Sohnes am 16.08.2024 (berechneter Termin 23.08.2025) einen rückwirkenden Steuerklassenwechsel auf 3 (Vater) und 5 (Mutter) beantragt. Der Arbeitgeber meiner Frau hat rückwirkend den Arbeit ...
Liebe Frau Bader, Es ist aus gesundheitlichen Gründen davon auszugehen, dass ich auch bei einem zweiten Kind ein Beschäftigungsverbot erhalten würde. Ich habe von Stkl 4 in 3 gewechselt, um mein Elterngeld zu erhöhen (aber auch vorher schon hatte ich 200 Euro netto mehr als mein Mann). Kann ich im Beschäftigungsverbot in die 5 wechseln und mein M ...
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