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Sehr geehrte Frau Bader, mich interessieren 2 Frage: 1) ledige Mutter mit neuem Lebensgefährten leben in häuslicher Gemeinschaft. Wird das Gehalt des Lebensgefährten bei der Errechnung des Erziehungsgeldes mit angerechnet....? 2) ledige Mutter heiratet Lebensgefährten. Ehemann kommt in Steuer- klasse 3. Kann er sich 0,5 Kind auf seiner Lohnsteuerkarte anrechnen lassen? MfG Claudia
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Zu 1. kann ich Dir nicht antworten. Zu 2. - ja der jetzige Lebensgefährte, dann Ehemann kann sich den 1/2 Kinderfreibetrag eintragen lassen. Allerdings macht er sich nur bei der Soli und der Kirchensteuer aus und das macht nicht viel aus, aber es geht. Christine
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Ja, das Einkommen des nicht verheirateten Vaters in "häuslicher Gemeinschaft" wird angerechnet, so wie das eines Ehemannes. Désirée
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