Andrea88PP
Hallo Fr. Bader, ich habe auch eine Frage zum Steuerklassenwechsel. Für das erste Kind haben wir leider die Frist versäumt. Ich plane eine 12monatige Elternzeit. Danach würde ich gerne zeitnah im Anschluss das zweite Kind bekommen, sodass ich wahrscheinlich nicht oder nur kurz arbeiten werde. Macht es dennoch Sinn die Steuerklasse zu wechseln, obwohl die 12 Monate Elterngeldbezug nicht in den Bemessungszeitraum fallen? Für die Elternzeit wäre ich ja dennoch dann in der günstigeren Steuerklasse. Vielen lieben Dank.
Hallo, in dem Fall zählt die Lohnsteuerklasse von vor der Geburt. Liebe Grüße NB
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