Polizeimaus110
Hallo ... Mein Mann und ich wollen die Steuerklasse eigentlich wechseln ; um dann mehr Elterngeld zu erhalten. ( Achtung: Werdende Eltern wechseln häufig im Verlaufe der Schwangerschaft die Steuerklasse, um positive Auswirkungen auf das Elterngeld zu erreichen. Hier müssen künftig Fristen eingehalten werden, denn es zählt die Steuerklasse, die zwölf Monate vor dem Geburtsmonat überwiegt. Dementsprechend müsste die werdende Mutter spätestens sieben Monate vor den Geburtsmonat in die günstigere Steuerklasse III wechseln. ) Nun grübel ich die ganze Zeit nach was richtig ist ... Wie verhält sich das ; wenn ich ein Beschäftigungsverbot von Arzt erteilt bekomme??? Was für Geld bekomme ich ??? Wieviel Geld bekomme ich ??? Bringt uns das was .... Danke schon mal für ihre Antwort :-) Lg Polizeimaus110
Hallo, das Beschäftigungsverbot hat mit der Steuerklasse nicht zu tun.Sie bekommen halt dann nur im Beschäftigungsverbot den Lohn entsprechend der Lohnsteuerklasse. Entscheidend ist die Lohnsteuerklasse, die man überwiegend in den letzten zwölf Monaten vor der Geburt hatte. Liebe Grüße, NB
Polizeimaus110
Hallo Ja das ist richtig... Aber wenn ich ein Beschäftigungsverbot vom Arzt bekomme, dann erhalte ich vom Arbeitgeber den durchschnittlichen Verdienst der letzten 13 Wochen oder der letzten drei Monate... (Oder muss der Arbeitgeber dann trotzdem nach der neuen steuerklasse 3 bezahlen) Wenn ich gerade erst steuerklasse gewechselt habe und vor den 3 Monat ein Verbot erhalte; Zählt das Elterngeld dann trotzdem nach der steuerklasse 3 ab ??? wenn ich in 3 wechsel weil wir nach der Geburt besseres Elterngeld erhalten, kann mir das Beschäftigungsverbot ja nicht zum Nachteil werden , oder ... ??? Alles ganz schön kompliziert :-( kann man sich sonst auch woanders schlau fragen??? Finanzamt ???Elterngeldstelle??? oder ??? Vielen Danke...
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