Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, ich hoffe, Sie können mir auch in Kind relevanten Steuerfragen weiterhelfen. Ich sitze zur Zeit oft an unserer Steuererklärung, und da tauchte folgende Unklarheit auf: 2009 hatte ich ab 12.1. ein Beschäftigungsverbot. Mutterschutz war vom 25.4. bis 6.8. Am 9.8. wurde meine große Tochter drei Jahre alt. Das ganze Jahr über war sie in der Kita, die Kosten möchte ich angeben. Ich soll in der Anlage „Kind“ der Steuererklärung nun Betreuungsgründe angeben. Zur Auswahl stehen Erwerbstätigkeit, Krankheit, Kindesalter zwischen 3 und 6, Behinderung, Ausbildung. Wie sind Beschäftigungsverbot und Mutterschutz darunter einzuordnen – als Krankheit? Oder als Erwerbstätigkeit, weil es in der Zeit quasi noch das Gehalt gab? Fallen dann die drei Tage im August nach dem Mutterschutz einfach weg, bis der Grund „Kind zw. 3+6“ greift? Ich habe von der Kita nur eine Bescheinigung über die Gesamtsumme bekommen. Kann ich die Kosten grob selbst splitten (z.B. Erwerbstätigkeit 01.01.-11.01. = ein halber Monatsbeitrag)? Oder sollte/darf ich die Einzelsummenangabe lieber weglassen? Mit freundlichen Grüßen Bettina
Hallo, ich bin kein Steuerberater, aber ich würde mit der Hand danehben die Zeiten, Einzelbeträge u die Gründe schreiben. Liebe Grüsse, NB
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Hallo Frau Bader, Ich bin gerade sehr verzweifelt . Ich bin alleinerziehend und mein Sohn ist 16 Monate alt . Meine Elternzeit belief sich auf 14 Monate. Leider gewährt das Jugendamt mir keine weitere Tagesmutter aus pädagogischen Gründen (die erste Eingewöhnung ist gescheitert. Die zweite war erfolgreich , aber die Tagesmutter kann krankheitsbe ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich muss in 3 Tagen inerhalb der Elternzeit 3 Tage/ Woche in Teilzeit arbeiten- habe aber keine Kinderbetreuung. Meine Schwiegermutter welche auf die Kinder aufpassen sollte, hatte Donnerstag einen Unfall. Mit Op+ Reha und allen ist Sie Monate außer gefecht. Meine Kinder 1+3 Jahre haben keine Kitaplätze erhalten. Ei ...
Wir haben folgendes Problem: Ich arbeite an drei Tagen je 5 Stunden. Wir haben einen 3 und 7 jährigen Sohn. Die Oma hat bisher die Kinder betreut. Leider fällt sie nun aus..ob sie jemals wieder einsatzfähig sein wird, wissen wir leider nicht. Ich gehe nun jeden Tag drei Stunden arbeiten und hole im Anschluss die Kinder ab von Kita und Schule. ...
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Hallo Frau Bader, Ich wurde zur Schöffin für die neue Amtsperiode am Amtsgericht benannt. In Februar soll unser Baby kommen. Ich freue mich andererseits habe ich große Angst. Mein Mann arbeitet Vollzeit. Ich bleibe zwei Jahre in Elternzeit- wir haben privat niemanden der in dieser Zeit auf unser Baby aufpassen kann ! Was mache ich dann? Es i ...
Hallo Fr Bader Unser Sohn ist 3 Jahre alt und seit November 2021 geht in der Kindergrippe, bzw jetzt schon in den Kindergarten. Wir haben letztes Jahr über 7000 Euro für die Betreuung bezahlt, das noch mit Förderung von Jugendamt. Wie viel Geld können wir zurück bekommen nach Steuererklärung? Liebe Grüße Bebina
Liebe Frau Bader, bitte lesen Sie einmal die fachliche Weisung zur Zumutbarkeit der Arbeit Punkt 2.3 Kinderbetreuung/ Kindererziehung https://www.arbeitsagentur.de/datei/FW-SGB-II-10_ba015846.pdf#page10 Ich denke es ist ganz klar beschrieben, dass eine Fremdbetreung von Kindern u3 stets eine freiwillige Sache ist und ein Rechtsa ...
Guten Abend Frau Bader, nach einjähriger Krankheit im Krankengeldbezug (Vertrag wurde im Jan 2024 nicht verlängert und hat dann geendet, 20 Std Vertrag) bin ich bald wieder arbeitsfähig (20 Wochenstd.) und beantrage ALGI. Als Alleinerziehende habe ich nur eine Kernzeitbetreuung meines Grundschulkindes (1.Klasse) bis 13.00 Uhr aber keine Sommerf ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich frage für eine Freundin. Sie wurde Mitte Februar 2024 von ihrem Ehemann verlassen und er ist in eine eigene Wohnung gezogen. Seit vielen Jahren bis dato ist er erwerbstätig, sie ist nicht erwerbstätig, sondern kümmert sich Vollzeit um die Erziehung mehrerer gemeinsamer Kinder, welche natürlich auch bei ihr im Hausha ...
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