liliput84
Hallo Frau Bader, ich bin in der 25. SSW und eingeschriebene Studentin. Bekommen kein Bafög mehr, da ich über die Regelstudienzeit bin. Ich habe bis letzte Woche ca 20 Stunden als Werkstudentin in der Gastronomie gearbeitet. Habe da jetzt aufgehört, weil ich starke Rückenschmerzen habe. Das ist nicht ärztlich verordnet. Dachte ich würde sowieso kein Mutterschaftsgeld bekommen und es würde deshalb nicht darauf ankommen, wenn ich ein paar Wochen vor dem Mutterschutz aufhöre. Jetzt sagte mir jemand, dass ich auch Anspruch auf Mutterschaftsgeld habe. Stimmt das? Wo muss ich das beantragen? Und wird es zu Problemen führen, dass ich zu früh aufgehört habe zu arbeiten? Vielen Dank und viele Grüße Liliput
Hallo, Voraussetzung für den Zuschuss ist, dass die Arbeitnehmerin Anspruch auf Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenversicherung hat. Jedoch erhalten auch privat versicherte, familienversicherte oder nicht versicherte Frauen Beträge oberhalb 13 EUR von ihrem Arbeitgeber. Liebe Grüsse NB
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