loupdemer
Hallo, ich war nach Familienzusammenführung arbeitslos,habe 5 Monate ALG1 bezogen,nach Geburt und Mutterschutz befinde ich mich derzeit in Elternzeit für 1Jahr.diese endet Oktober 2016. Jetzt bin ich wieder schwanger, macht es Sinn EZ vorzeitig aufzuheben um Mutterschaftsgeld zu bekommen? Wenn ja muss ich vorher arbeitslos melden und geht das überhaupt? An wen muss ich mich da wenden? Herzliche Grüße, Maria im bürokratischen Dschungel
Hallo, nein, da Sie dem Arbeitsmarkt nicht zur verfügung stehen. Aber schauen Sie mal auf der Seite www.mutterschaftsgeld.de Liebe Grüße NB
ALF0709
freigestellt bist, kannst du auch keine Elternzeit beenden, um Mu-Schu-Geld zu bekommen. Arbeitslos kannst du dich nur melden, wenn du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst, für dein Kind also nachweislich eine Betreuung hast.
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