Yvonne W
Guten Morgen  Ich bin etwas besorgt, und zwar lebe ich seit Januar 2017 in Ägypten. Habe Sonderurlaub für 2 Jahre von meinem Arbeitgeber erhalten, somit in dieser Zeit kein Einkommen gehabt. Ich wollte ab Januar 2019 wieder zurück nach Deutschland und wäre dann auch wieder in meinem Job ( Altenpflege) eingestiegen. Nun bin ich schwanger. Wenn ich zurück in Deutschland bin, müsste ich im 6. Monat sein. Habe ich es richtig verstanden, das mir dann überhaupt kein Elterngeld zusteht da ich kein Einkommen in den letzten 12. Monaten hatte? Falls ja, was kann ich denn dann am besten machen?
Vielen Dank im Vorraus
  
Ich bin etwas besorgt, und zwar lebe ich seit Januar 2017 in Ägypten. Habe Sonderurlaub für 2 Jahre von meinem Arbeitgeber erhalten, somit in dieser Zeit kein Einkommen gehabt. Ich wollte ab Januar 2019 wieder zurück nach Deutschland und wäre dann auch wieder in meinem Job ( Altenpflege) eingestiegen. Nun bin ich schwanger. Wenn ich zurück in Deutschland bin, müsste ich im 6. Monat sein. Habe ich es richtig verstanden, das mir dann überhaupt kein Elterngeld zusteht da ich kein Einkommen in den letzten 12. Monaten hatte? Falls ja, was kann ich denn dann am besten machen?
Vielen Dank im Vorraus
Hallo, doch, die Monate, die Sie aber in Ägypten Lohn generiert haben, werden mit null Euro berechnet. Machen können Sie, dass Sie schnellstmöglich nach Deutschland zurückkommen und mehr Monate haben, in denen Sie Lohn erhalten haben. Liebe Grüße NB
cube
Dir steht dann nur der Sockelbetrag von 300 Euro zu. Außerdem ist der Vater in der Verantwortung - sowohl für euer Kind als auch für dich.
cube
Dir steht dann nur der Sockelbetrag von 300 Euro zu. Außerdem ist der Vater in der Verantwortung - sowohl für euer Kind als auch für dich.
Yvonne W
Hallo Cube, Der Vater wird nicht in der Geburtsturkunde erscheinen ( aus Sicherheitsgründen ) somit wird er auch nichts bezahlen.. weder für mich, als noch für das Kind. Von ihm wird keinerlei finanzielle Unterstützung kommen
Felica
Dann hast du hoffentlich gute finanzielle Reserven. Denn sobald du Hartz4 oder Unterhaltsvorschuss beantragen willst, musst du entweder den Namen nennen oder die belügen. Was für dich auch rechtliche Konsequenzen haben kann wenn die Lüge auffliegt. Im Falle von Hartz4 und anderen Sozialleistungen wird man einen fiktiven Unterhalt einsetzen der so gerechnet wird als wenn du ihn bekommst, das du den nicht bekommst ist dann dein Problem. Wenn du im Januar zurück kommst kannst du ja noch bis zum Mutterschutz arbeiten. Dann gibt es wenigstens Mutterschaftsgeld. Falls möglich würde ich jetzt schon über eine Rückkehr nachdenken um noch mehr Einkommen bis dahin zu haben. Allerdings muss dein AG nicht zustimmen dich auch vorher schon wieder zu beschäftigen.
mellomania
erschließt sich mir grad nicht so. warum steht er aus sicherheitsgründen nicht in der geburtsurkunde und zahlt nicht? wenn du weißt wer der vater ist, musst!!! du ihn angeben! das kannst du nicht grad so einfach weglassen! das ist betrug! wenn das schiefgeht...
la-floe
HI; es gibt bestimmte Konstellationen bei denen es besser ist, den Vater nicht anzugeben. Wie soll das auffliegen? Hast du halt in Ägypten einen ONS gehabt und kenst den Namen nicht. Har ja keiner die Lampe gehalten. Lieber so, als einen Psychopathen an der Backe der einem versucht das Leben zur Hölle zu machen. floe
cube
Wenn du aus bestimmten Gründen den Vater nicht angeben willst, interessiert das keinen - solange du eben keine unterstützenden Gelder beantragst. Ab dem Moment ist das Verheimlichen des Vaters rechtlich gesehen Betrug (an der Allgemeinheit, von deren Steuergeldern dein H4 oder was auch immer bezahlt wird). Wenn du ganz sicher bist, das der Vater niemals versuchen wird, sein Kind zu sehen, Sorgerecht zu beantragen etc kannst du natürlich sagen, du kennst den Vater nicht und alles mögliche beantragen (wenn du das vor dir selbst rechtfertigen kannst). Sollte er aber irgendwann Rechte beanspruchen, wirst du alles zurückzahlen müssen, was du durch den Betrug erhalten hast. Das ist nicht böse gemeint - es ist lediglich das, was du im Kopf haben solltest.
Yvonne W
Brauchte etwas Bedenkzeit deshalb melde ich mich jetzt erst wieder zurück. Ich kann leider erst wieder ab Januar in meinen alten Job zurück. Somit bleiben mir nur 1.5 Monate die ich arbeiten kann, bis ich in den Mutter Schutz gehe. Ich möchte diese Arbeit nicht kündigen um noch schnell irgendwo anders anfangen zu können, nur damit ich noch 2-3 Monate länger arbeiten kann,bevor ich in den Mutter Schutz gehe, da ich einen festen und dazu noch alten Vertrag habe und dort schon 13 Jahre arbeite. Somit liege ich doch richtig, das wenn ich zurück gehe ich von Hartz 4 Leben muss wenn das Kind auf der Welt ist. Oder doch nicht? Oder bekomme ich diesen sockel betrag? Was ist überhaupt ein sockel betrag? Im Internet werde ich darüber nicht schlau. Also so wie es ausschaut, fange ich am 01.01.19 wieder in meiner alten Arbeit an, werde dann Mitte Februar in den MutterSchutz gehen und Anfang April wird das Baby kommen. Wenn ich von Hartz 4 Leben muss, kann ich dann trotzdem 2 Jahre in Elternzeit gehen oder schreiben die mir vor, wann ich wieder arbeiten zu gehen habe? Ich bin glücklicherweise noch nie in den Kontakt mit dem Amt treten müssen, da ich immer mein Geld selber verdient habe, nun bin ich aber in einer verzwickten Situation und höre echt grausame Geschichten von betroffenen die von Hartz 4 leben
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