Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Steht mir Elterngeld zu nach 2 Jahren Sonderurlaub?

Frage: Steht mir Elterngeld zu nach 2 Jahren Sonderurlaub?

Yvonne W

Beitrag melden

Guten Morgen Ich bin etwas besorgt, und zwar lebe ich seit Januar 2017 in Ägypten. Habe Sonderurlaub für 2 Jahre von meinem Arbeitgeber erhalten, somit in dieser Zeit kein Einkommen gehabt. Ich wollte ab Januar 2019 wieder zurück nach Deutschland und wäre dann auch wieder in meinem Job ( Altenpflege) eingestiegen. Nun bin ich schwanger. Wenn ich zurück in Deutschland bin, müsste ich im 6. Monat sein. Habe ich es richtig verstanden, das mir dann überhaupt kein Elterngeld zusteht da ich kein Einkommen in den letzten 12. Monaten hatte? Falls ja, was kann ich denn dann am besten machen? Vielen Dank im Vorraus


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, doch, die Monate, die Sie aber in Ägypten Lohn generiert haben, werden mit null Euro berechnet. Machen können Sie, dass Sie schnellstmöglich nach Deutschland zurückkommen und mehr Monate haben, in denen Sie Lohn erhalten haben. Liebe Grüße NB


cube

Beitrag melden

Dir steht dann nur der Sockelbetrag von 300 Euro zu. Außerdem ist der Vater in der Verantwortung - sowohl für euer Kind als auch für dich.


cube

Beitrag melden

Dir steht dann nur der Sockelbetrag von 300 Euro zu. Außerdem ist der Vater in der Verantwortung - sowohl für euer Kind als auch für dich.


Yvonne W

Beitrag melden

Hallo Cube, Der Vater wird nicht in der Geburtsturkunde erscheinen ( aus Sicherheitsgründen ) somit wird er auch nichts bezahlen.. weder für mich, als noch für das Kind. Von ihm wird keinerlei finanzielle Unterstützung kommen


Felica

Beitrag melden

Dann hast du hoffentlich gute finanzielle Reserven. Denn sobald du Hartz4 oder Unterhaltsvorschuss beantragen willst, musst du entweder den Namen nennen oder die belügen. Was für dich auch rechtliche Konsequenzen haben kann wenn die Lüge auffliegt. Im Falle von Hartz4 und anderen Sozialleistungen wird man einen fiktiven Unterhalt einsetzen der so gerechnet wird als wenn du ihn bekommst, das du den nicht bekommst ist dann dein Problem. Wenn du im Januar zurück kommst kannst du ja noch bis zum Mutterschutz arbeiten. Dann gibt es wenigstens Mutterschaftsgeld. Falls möglich würde ich jetzt schon über eine Rückkehr nachdenken um noch mehr Einkommen bis dahin zu haben. Allerdings muss dein AG nicht zustimmen dich auch vorher schon wieder zu beschäftigen.


mellomania

Beitrag melden

erschließt sich mir grad nicht so. warum steht er aus sicherheitsgründen nicht in der geburtsurkunde und zahlt nicht? wenn du weißt wer der vater ist, musst!!! du ihn angeben! das kannst du nicht grad so einfach weglassen! das ist betrug! wenn das schiefgeht...


la-floe

Beitrag melden

HI; es gibt bestimmte Konstellationen bei denen es besser ist, den Vater nicht anzugeben. Wie soll das auffliegen? Hast du halt in Ägypten einen ONS gehabt und kenst den Namen nicht. Har ja keiner die Lampe gehalten. Lieber so, als einen Psychopathen an der Backe der einem versucht das Leben zur Hölle zu machen. floe


cube

Beitrag melden

Wenn du aus bestimmten Gründen den Vater nicht angeben willst, interessiert das keinen - solange du eben keine unterstützenden Gelder beantragst. Ab dem Moment ist das Verheimlichen des Vaters rechtlich gesehen Betrug (an der Allgemeinheit, von deren Steuergeldern dein H4 oder was auch immer bezahlt wird). Wenn du ganz sicher bist, das der Vater niemals versuchen wird, sein Kind zu sehen, Sorgerecht zu beantragen etc kannst du natürlich sagen, du kennst den Vater nicht und alles mögliche beantragen (wenn du das vor dir selbst rechtfertigen kannst). Sollte er aber irgendwann Rechte beanspruchen, wirst du alles zurückzahlen müssen, was du durch den Betrug erhalten hast. Das ist nicht böse gemeint - es ist lediglich das, was du im Kopf haben solltest.


Yvonne W

Beitrag melden

Brauchte etwas Bedenkzeit deshalb melde ich mich jetzt erst wieder zurück. Ich kann leider erst wieder ab Januar in meinen alten Job zurück. Somit bleiben mir nur 1.5 Monate die ich arbeiten kann, bis ich in den Mutter Schutz gehe. Ich möchte diese Arbeit nicht kündigen um noch schnell irgendwo anders anfangen zu können, nur damit ich noch 2-3 Monate länger arbeiten kann,bevor ich in den Mutter Schutz gehe, da ich einen festen und dazu noch alten Vertrag habe und dort schon 13 Jahre arbeite. Somit liege ich doch richtig, das wenn ich zurück gehe ich von Hartz 4 Leben muss wenn das Kind auf der Welt ist. Oder doch nicht? Oder bekomme ich diesen sockel betrag? Was ist überhaupt ein sockel betrag? Im Internet werde ich darüber nicht schlau. Also so wie es ausschaut, fange ich am 01.01.19 wieder in meiner alten Arbeit an, werde dann Mitte Februar in den MutterSchutz gehen und Anfang April wird das Baby kommen. Wenn ich von Hartz 4 Leben muss, kann ich dann trotzdem 2 Jahre in Elternzeit gehen oder schreiben die mir vor, wann ich wieder arbeiten zu gehen habe? Ich bin glücklicherweise noch nie in den Kontakt mit dem Amt treten müssen, da ich immer mein Geld selber verdient habe, nun bin ich aber in einer verzwickten Situation und höre echt grausame Geschichten von betroffenen die von Hartz 4 leben


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader! Ich habe im Aug. 2002 eine Tochter bekommen und habe 3 Jahre Elternzeit in Anspruch genommen.Dann habe ich 2 Monate halbtags gearbeitet(Kr'schwester an Uni-Klinik)und bin jetzt seit dem 1.11.2005 im "Sonderurlaub zur Kindesbetreuung" (§ 50 Abs.1a BAT).Der SU läuft am 30.06.2007 aus.Nun bin ich wieder schwanger, ET ist der 1 ...

Hallo Frau Bader, Ich habe zwei Fragen die mich momentan sehr beschäftigen. Bin jetzt in der 35. SSW. Habe vier Söhne im Alter von 2-8 Jahren) Wenn ich ins KH muss (es kann sein, dass vor ET eingeleitet wird), hab ich ja niemand für die Kinder. Somit muss mein Mann da zuhause bleiben. Muss er für die Zeit Urlaub nehmen oder gibt es da ein ...

Hallo Fr. Bader, voraussichtlich wird mein Kind Anfang April 2018 zur Welt kommen. Neben meiner Berufstätigkeit studiere ich. Da meine Abschlussarbeit kurz bevor steht, würde ich gerne 6 Monate Sonderurlaub beantragen. Die würden dann direkt vor dem Zeitraum des Mutterschutzes liegen. Während des Sonderurlaubes erhalte ich keinen Lohn. Wird dies ...

Hallo, Ich werde im Herbst, nach einer 6-monatigen Pause, mein praktisches Jahr des Medizinstudiums fortführen. Dieses wird mit einer Aufwandsentschädigung vergütet und hat 40-Arbeitsstunden pro Woche. Es ist Pflicht, zur Beendigung meines Studiums, dieses praktische Jahr zu absolvieren. Kann ich daneben Elterngeld erhalten? Laut Elterngeldstelle h ...

Guten Tag Frau Bader, ich bin gerade etwas verzweifelt. Mein 1. Kind ist am 30.06.2024 zur Welt gekommen. Ich bin aktuell noch in Elternzeit und erhalte Elterngeld Plus. Aktuell bin ich wieder schwanger und bereits seit wenigen Tagen in Mutterschutz. Mein 2. Kind kommt voraussichtlich Anfang März. erhalte ich nun nur den Mindestsatz beim Elter ...

Ich habe eine Frage zum Thema beitragsfreie gesetzliche Krankenversicherung während des Bezugs von Elterngeld. Nehmen wir folgendes Beispiel, Ausgangssituation Ehepaar (verheiratet) mit lieblichem Kind Elternteil I war vor der Geburt des gemeinsamen leiblichen Kindes pflichtversichert, jedoch im ALG I Bezug, hat also keinen Arbeitgeber gehabt. El ...

Hallo. Meine Situation soll speziell sein. Ich habe von Januar 2025 bis 30.09.25 als Aushilfe gearbeitet.  Ab 18.08.25 habe ich eine teilzeit Stelle bei der stadt bekommen. Am Weihnachten festgestellt das ich schwanger bin. Bis termin bei fa gewartet danach Chefin mitgeteilt.  Jetzt bin ich in der 10 Woche, habe am Montag Termin gehabt wegen bv, de ...

Guten Tag Frau Bader,  ich habe noch eine Frage.  Ich war in Elternzeit (ab Juli2025 ohne Bezug von Elterngeld).  Seit November 25 arbeite ich wieder und bin erneut schwanger. Wird hier der Basissatz gezahlt weil ich vor Geburt des 2. Kindes (ET Anfang September) keine 12 Monate gearbeitet habe?  Vielen Dank im Voraus,  Elvira 

Hallo,  ich hab seit 2023 ein Kleingewerbe angemeldet. Da ich einen online Blog betreibe, mit minimalsten Affliate Umsätzen hab ich es damals angemeldet, da die Gewinnabsicht ja schon ausreichend ist dass man es anmelden muss.  Ich wollte alles rechtskonform machen.  2023 und 2024 habe ich auch über den Steuerberater die Steuererklärung machen las ...

Guten Tag, habe ich Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld für ein Kind, das am 01.08.2025 geboren wird, wenn ich als Vater drei Monate Elternzeit in den Kalendermonaten Mai, Juni und Juli 2026 in Anspruch nehmen möchte? Das Kind lebt mit meiner Ehefrau und unserem älteren Sohn in Kroatien. Während dieser drei Monate würde ich mich an derselben ...