Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader! Ich habe im Aug. 2002 eine Tochter bekommen und habe 3 Jahre Elternzeit in Anspruch genommen.Dann habe ich 2 Monate halbtags gearbeitet(Kr'schwester an Uni-Klinik)und bin jetzt seit dem 1.11.2005 im "Sonderurlaub zur Kindesbetreuung" (§ 50 Abs.1a BAT).Der SU läuft am 30.06.2007 aus.Nun bin ich wieder schwanger, ET ist der 16.09.2007.Wie ist es mit dem Elterngeld?? Seh ich es richtig, dass ich den SU besser nicht verlänger, sondern für 1 Monat zurück in die Uni-Klinik gehe und dann ja sowieso in den Mutterschutz?? Und wie wird das dann berechnet? Ich habe im SU nebenbei 8-9 Std/Woche bei einem Pflegedienst gearbeitet (Verdienst ca.350-450 € brutto monatl.). Vielen Dank im voraus!
Hallo, bitte Hinweise lesen und eoine allgemeinere Frage stellen! Liebe Grüsse, NB
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