Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld im Sonderurlaub

Frage: Elterngeld im Sonderurlaub

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader! Ich habe im Aug. 2002 eine Tochter bekommen und habe 3 Jahre Elternzeit in Anspruch genommen.Dann habe ich 2 Monate halbtags gearbeitet(Kr'schwester an Uni-Klinik)und bin jetzt seit dem 1.11.2005 im "Sonderurlaub zur Kindesbetreuung" (§ 50 Abs.1a BAT).Der SU läuft am 30.06.2007 aus.Nun bin ich wieder schwanger, ET ist der 16.09.2007.Wie ist es mit dem Elterngeld?? Seh ich es richtig, dass ich den SU besser nicht verlänger, sondern für 1 Monat zurück in die Uni-Klinik gehe und dann ja sowieso in den Mutterschutz?? Und wie wird das dann berechnet? Ich habe im SU nebenbei 8-9 Std/Woche bei einem Pflegedienst gearbeitet (Verdienst ca.350-450 € brutto monatl.). Vielen Dank im voraus!


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, Ich habe zwei Fragen die mich momentan sehr beschäftigen. Bin jetzt in der 35. SSW. Habe vier Söhne im Alter von 2-8 Jahren) Wenn ich ins KH muss (es kann sein, dass vor ET eingeleitet wird), hab ich ja niemand für die Kinder. Somit muss mein Mann da zuhause bleiben. Muss er für die Zeit Urlaub nehmen oder gibt es da ein ...

Hallo Fr. Bader, voraussichtlich wird mein Kind Anfang April 2018 zur Welt kommen. Neben meiner Berufstätigkeit studiere ich. Da meine Abschlussarbeit kurz bevor steht, würde ich gerne 6 Monate Sonderurlaub beantragen. Die würden dann direkt vor dem Zeitraum des Mutterschutzes liegen. Während des Sonderurlaubes erhalte ich keinen Lohn. Wird dies ...

Guten Morgen Ich bin etwas besorgt, und zwar lebe ich seit Januar 2017 in Ägypten. Habe Sonderurlaub für 2 Jahre von meinem Arbeitgeber erhalten, somit in dieser Zeit kein Einkommen gehabt. Ich wollte ab Januar 2019 wieder zurück nach Deutschland und wäre dann auch wieder in meinem Job ( Altenpflege) eingestiegen. Nun bin ich schwanger. Wenn ic ...

Hallo Frau Bader, vielen Dank, dass Sie hier unsere Fragen beantworten. Ich versuche mich kurz zu halten: - 1. Kind kam am 09.11.2023. Elterngeld Plus wurde für 24 Monate beantragt (auf Basis von Einkommen aus Festanstellung) - Im Jahr 2024 habe ich mich neben meiner Festanstellung (Elternzeit) selbstständig gemacht mit einem Kleingewerbe ...

Hallo, Mein Freund und ich planen ein Baby zu bekommen. Leider mache ich mir immer zu viele Sorgen. Da ich beim Arzt arbeite werde ich wahrscheinlich ein Beschäftigungsverbot bekommen, da ich nicht dort arbeiten kann ohne in der Nähe von Infektionskrankheiten oder Infektionen Materialen zu sein. Ich überlege Elterngeld zu beantragen ha ...

Hallo Frau Bader, wir haben eine Frage zum Anspruch auf Elterngeld. (Es geht tatsächlich nur um den Anspruch, nicht um die Höhe.)  Wir sind verheiratet, haben bereits ein 4-Jähriges Kind und möchten in 2026 noch ein zweites Kind bekommen. Für Geburten ab dem 01.April 2025 gilt eine Einkommensgrenze von 175.000 EUR, maßgeblich ist jeweils ...

Guten Tag Frau Bader,  wir planen ein zweites Kind und hätten vorab gerne ein paar Fragen geklärt. Unser erster Sohn ist am 22.4.2023 geboren. Ich befinde mich in Elternzeit für 2 Jahre. Habe das volle Elterngeld fürs erste Jahr genommen und das zweite Jahr unentgeltlich. Nehme meine Arbeit am 14.7 wieder auf in Vollzeit und baue aber erstmal r ...

Guten Abend Frau Bader,  wir haben leider versäumt rechtzeitig die Steuerklasse vor Geburt zu wechseln. Der Wechsel in die  Steuerklasse 3 erfolgte erst zu November 2024. Mein Mutterschutz begann am 5. April 2025. Geburt: Mai 25.  Im Elterngeldantrag habe ich auf die Ausklammerung des Monats April 2025 verzichtet, damit ich 1 weiteren Monat ...

Guten Tag Frau Bader und in die Forumsrunde, man liest hier immer wieder von der Ausklammerung schwangerschaftsbedingter Erkrankungen. Jetzt bin ich durch Zufall bei der Website von einfachelterngeld auf den Tipp gestoßen, dass auch die schwangerschaftsbedingte Verschlimmerung von Vorerkrankungen darunter zählen. Das dabei vermerkte Urteil hand ...

Guten Morgen,   meine Situation ist leider kompliziert, und ich hoffe auf eine Einschätzung oder Hilfe.   Ich wurde Ende Mai 2025 gekündigt, mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum 31.08.2025. Im Juli wurde mir ein ungünstiger Vergleich unterschrieben . Anfang August habe ich erfahren, dass ich schwanger bin. Die Schwangersch ...