misses-cat
Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin seit dem 26.02 in Elternzeit, jetzt habe ich von meinem Arbeitgeber eine Rundmail bekommen das der Bund an Pflegekräfte für 2020 eine Prämie zahlt ( in der Mail steht extra für den Zeitraum 2020) das Geld wird Ende Juni ausgezahlt. Bis Ende Juni letzten Jahres habe ich ganz normal als Pflegekraft bei meinem Arbeitgeber gearbeitet ab Anfang Juli war ich im BV vom Arbeitgeber, dies endete mit der Geburt meiner Tochter im Februar seit dem bin ich in Elternzeit ( bin festangestellt) Ich wüsste gerne ob mir das auch zusteht oder nicht, das ich kein Anrecht auf eine Prämie für 2021 oder maximal nur anteilig habe weiß ich. Lg
Hallo, ich musste selber suchen und habe folgendes gefunden: "Arbeitnehmer, die aufgrund von Elternzeit im Zeitraum vom 1. März 2020 bis 31. Oktober 2020 nicht mindestens drei Monate(90 Tage)tatsächlich tätig waren, haben keinen Anspruch auf die Prämie. Für die Prämie reicht es nicht aus, im Betrieb nur beschäftigt zu sein. Es muss eine reale Arbeitsleistung erbracht werden. Ausdiesem Grund hatauch ein Beschäftigungsverbot infolge einer Schwangerschaft und Zeiten des Mutterschutzes Auswirkungen auf den Anspruch der Prämie, wenn dadurch nicht mindestens drei Monate tatsächliche Tätigkeit vorliegen." (https://www.bpa.de/fileadmin/user_upload/MAIN-dateien/NI/Anlagen_News_Allgemein/Corona-Arbeitshilfen/Arbeitshilfen/Praemie/2020_06_10_bpa-Arbeitshilfe_Corona-Praemie____150a_SGB_XI__NI_.pdf) März bis Juni sind vier Monate. Schauen Sie nochmal hier: https://www.gkv-spitzenverband.de/pflegeversicherung/richtlinien_vereinbarungen_formulare/richtlinien_vereinbarungen_formulare.jsp und hier https://pflegenetzwerk-deutschland.de/das-netzwerk/ueber-uns Liebe Grüße NB
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