Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Steht mir Arbeitslosengeld oder sonstige Hilfe zu?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Steht mir Arbeitslosengeld oder sonstige Hilfe zu?

n15

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Hallo Frau Bader Ich habe eine 1 jährige Tochter und bin nun wieder in der 5. Woche schwanger. Ich bin bei einer Zeitarbeitsfirma angestellt. Sprich fest angestellt. Ich habe mir das Elterngeld auf 1 Jahr auszahlen lassen weil ich wieder arbeiten wollte. Nun habe ich meine Elternzeit um ein Jahr verlängert. Ich habe keine Betreuung für meine Tochter und mein Freund und ich schaffen Schicht. Also ich schaffe jetzt nicht. In der Firma wo ich gearbeitet habe wird nur so gearbeitet und in meiner Nähe findet meine Firma auch keine andere Arbeit für mich. Kiga gibt es nur halbtags und Omas sind auch keine in der Nähe. Mein Freund und ich sind nicht verheiratet , besitzen aber ein gemeinsames Haus. Ich habe das alleinige Sorgerecht. Nun zu meiner Frage: Steht mir denn finanzielle Hilfe zu? Oder geht das nur wenn man arbeitslos ist? Ich bekomme ab Februar nur noch Kindergeld. Das geht aber alles auf ein Konto dass 25 Jahre fest angelegt ist. Bitte um Hilfe. Vielen Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, also, den Link hätte ich jetzt nicht gefunden, wundere mich aber doch auch. Das mit dem Festgeldkonto ist unerheblich, das Haus wird man im Zweifel verkaufen müssen - und der KV ist unterhaltspflichtig. Danach kommt staatliche Hilfe in Frage. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Wenn ein Kindergartenplatz vorhanden ist kannst Du ALG1 in Elternzeit beantragen. Und versuchen schnell Einkommen zu erzielen, sonst beträgt das neue Elterngeld 300€. Für den Rest ist Dein Freund zuständig. Das Kindergeld auf ein festes Sparkonto muss man sich halt leisten können. Das könntet ihr ja sicherlich ändern.


n15

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Danke. Was meinst Du mit für den Rest ist Dein Freund zuständig? Geld von ihm verlangen ist nicht. Kann ich vergessen. Ich müsste es einklagen. Und das würde Trennung und Sorgerecht Streit bedeuten. Das möchte ich nicht. Ich will meine Tochter nicht verlieren. Danke


Lina_100

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Hallo, das verstehe ich in mehren Punkten nicht: Sie haben ein gemeinsames Haus aber getrennte Kassen? Sie betreuen Ihre Tochter, warum sollten Sie sie verlieren? Sie möchten mit jemandem zusammen sein, der keine Verantwortung für Sie und Ihre gemeinsame Tochter übernehmen möchte? Liebe Grüße


Mitglied inaktiv

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Du hast einen Rechtsanspruch auf Betreuung ab dem 1ten Geburtstag deines Kindes, notfalls kannst du den auch einklagen. Das muss kein KiGa-Platz sein, es geht auch Tagesmutter. Da also mal bei der Gemeinde Druck machen. Hast Du einen Betreuungsplatz, dann kannst Du entweder wieder bei deinem AG wieder arbeiten, oder mit dessen Zustimmung bei einem anderen bis zu 30 Std die Woche arbeiten. Findest Du keine andere Teilzeitstelle oder kann dein jetziger AG dir keine Teilzeitstelle anbieten (wenn Du Teilzeit innerhalb Elternzeit machen willst), dann kannst du auch ALG1 bekommen. In Höhe der Stunden in denen Du arbeiten könntest. Wenn die Betreuungszeit der KiGa nicht langt, kannst du auch nachfragen wegen Randzeitenbetreuung. Hier regelt das in der Gemeinde auch das Jugendamt. Heißt, vormittags ist das Kind im KiGa, und wird dann mittags von einer Tagesmutter abgeholt. Oder es ist eben nur bei eine Tagesmutter. Willst Du das alles nicht oder kannst nicht, könnt ihr schauen wegen Hartz4. Dann aber spätestes muss dein Freund alles offen legen und spätestens dann wird er auch zur Kasse gebeten. Den er ist dir und dem Kind in erster Linie Unterhaltspflichtig. Das mag dir nicht passen oder unangenehm sein, ihm nicht schmecken, ist aber einerlei. dann hättet ihr halt beide entsprechend verhüten müssen - so hart es klingt. Evtl könnt ihr auch schauen wegen Wohngeld und/oder erhöhtes Kindergeld. Wäre evtl eine Alternative. Nur, Deine Situation wird sich nicht verbessern. Dein neues Elterngeld wird auf 300 € runtergehen - also Mindestsatz wenn Du bis dahin nicht arbeitest. Wenn ihr jetzt schon derartige Probleme habt, wie wollt ihr das mit 2 Kindern stemmen?.


Sternenschnuppe

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Kein Jobcenter zahlt, wenn der Vater der Kinder es könnte. Wieso auch, ihr seid eine Familie, ob verheiratet oder nicht. Er schuldet den Kindern Unterhalt und Dir Betreuungsunterhalt, ist rechtlich als erster für Euch zuständig. Das ist nichts was Du Dir aussuchen kannst ob Du ihn fragst oder nicht. Das einzige was Du selbst entscheiden kannst ist , ob Du so eine Beziehung weiterführen möchtest. Die Kinder würden natürlich bei Dir bleiben, er hat ja nicht einmal Interesse am Sorgerecht offenbar. Er muss zahlen. Willst Du an der Beziehung festhalten, dann wirst Du nach seinen Spielregeln leben müssen. Der Staat wird das sicherlich nicht finanzieren.


Sternenschnuppe

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http://www.storyclash.com/Muss-ich-mein-Baby-den-Groeltern-berlassen-Frage-an-Rechtsanwltin-Nicola-Bader-4803019 Erst der Wunsch nach einem Zeugenschutzprogramm und nun wieder schwanger? Sorry, aber bist Du echt ?


Sternenschnuppe

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..... wo Sie gerade da sind, die Stirn des Kleinen sieht super aus. Narbe ja, aber schon am verblassen :-) Viele Grüße


n15

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Prima. Danke für die Antworten


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