Lessiii
Hallo, mein Standort wird geschlossen und alle Arbeitnehmer werden per Massenentlassung gekündigt. Ich hatte 2 Jahre Elternzeit beantragt, meine Kündigung wurde dem Amt vorgelegt, damit es genehmigt wird. Kommt also irgendwann bei mir an. Meine Frage ist nun, wenn ich die Kündigung erhalte, bin ich arbeitslos und muss das dann melden? Erlischt damit meine Elternzeit und mein Anrecht auf Elterngeld? Wenn der Betrieb geschlossen wird, ist meine kleine gerade mal 7 Monate, ich kann also noch nicht arbeiten gehen. Sollte ich mich arbeitslos melden, erhalte ich dann Arbeitslosengeld für ein volles Jahr? Und benötige ich zum Beziehen des Arbeitslosengeldes ein offizielles Schreiben,dass mein Baby eine Betreuung hat oder reicht es, wenn Oma, Opa, Tante darauf aufpassen? Vielen Dank und viele Grüße
Hallo, Mit dem Ende des Vertrages endet auch der EZ. Sie haben dann keine Ansprüche auf beitragsfreie KK + Sozialversicherung mehr. Sie können sich dann beim Arbeitsamt melden, Arbeitslosengeld + beitragsfreie KK erhalten Sie jedoch nur, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Das bedeutet, dass Sie eine Unterbringung des Kindes nachweisen müssen. Bei der Elterngeldstelle muss es angegeben werden, wenn Sie Leistungen vom AA beziehen, da sich dies möglicherweise auswirkt. Wichtig ist, dass Sie sich sofort nachdem Sie von der Insolvenz erfahren haben, melden, sonst können Sie Streichungen des Arbeitslosengeldes haben. Beitragsfrei krankenversichert sind Sie nur, solange Sie Elterngeld beziehen. Liebe Grüße NB
User-1722183313
Hallo, EZ hat mit EG nicht viel zu tun. EG bekommst du weiter. Du bist dann Hausfrau mit EG-Bezug. Solange du im EG-Bezug bist, bist du krankenversichert. Wie hattest du dir ursprünglich das 2. Jahr vorgestellt? Für den AG1 Anspruch müsste das Kind betreut sein. Kita oder eine Bezugsperson ist egal, es muss nur tatsächlich jemand das Kind betreuen können.
bellis123
Du musst die Kündigung auf jeden Fall der Arbeitsagentur melden. Elterngeld bekommst du weiter wie beantragt (12 Monate?) und danach 1 Jahr ALG1. Ob eine Bescheinigung für die Betreuung verlangt wird, ist wohl abhängig von der Stadt/Gemeinde/Sachbearbeiter...
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