Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

später erst Elternzeit nehmen?

Frage: später erst Elternzeit nehmen?

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo, ich danke Ihnen vorab schon mal für Ihre Hilfe, auch wenn Sie die Frage ggf. aus rechtlichen Gründen nicht beantworten dürfen. Ich habe die Hinweise gelesen, kann mein Problem aber leider nicht richtig einordnen. Maximilian ist jetzt 26 Monate. Wr haben also noch das alte Erziehungsgeld bekommen. In diesem Fall mein Mann, da ich sofort nach dem Mutterschutz wieder arbeiten gegangen bin. Mein Mann war mit dem Kleinen 14 Monate zuhause. Aber auch keine Elternzeit in dem Sinne, denn er stand in keinem Beschäftigungsverhältnis, sondern bekam die gesamte Zeit dank guter Planung Übergangsgebührnisse von der Bundeswehr. Er erhielt also auch keine Leistungen vom Arbeitsamt oder so. Ich habe damals schriftlich bei meinem Arbeitgeber erklärt, dass ich nach dem Mutterschutz keine Elternzeit nehme. Ich dächte aber, ich hätte mal gehört, dass man Elternzeit bis zum 7. Lebensjahr des Kindes nehmen kann. Selbstverständlich bekomme ich in der Zeit weder Erziehungsgeld noch Arbeitsentgelt noch sonst was, das weiß ich. Da mein Mann nicht schlecht verdient, habe ich überlegt, ob ich nicht jetzt doch noch einen Teil der Elternzeit nehme. Weder mein Mann noch ich haben ja im rechtlichen Sinne welche in Anspruch genommen, oder? Geht das? Es geht mir rein um die unbezahlte Freistellung von der Arbeit, nicht um den finanziellen Aspekt.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Sie können mit Frist 8 Wo. schriftlich EZ beantragen - dies mit Zustimmung des AG bis zum 8. LJ des Kindes (nach dem 3. LJ nur noch 12 Mo.) Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo Grundsätzlich kannst Du 12 Monate der EZ auch nach den 36. Monat des Kindes "mitnehmen" und bis zum 8. LJ nehmen... ...WENN der AG mitspielt! Alles was nach dem 3. Geb des Kindes an EZ genommen werden soll, ist vom Wohlwollen des AG abhängig (max. 12 Monate). Viele Grüße Désirée


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Fr Bader, ich habe eine dringende Frage. Ich habe am 24.7.23 meinen Sohn bekommen. Ich war sofort im Beschäftigungsverbot bevor ich in Elternzeit gegangen bin.  Ich war mit 35 Stunden vorher beschäftigt und mir sind 23 Tage Resturlaub geblieben. Zur Zeit arbeite ich während der Elternzeit einen Minijob in der gleichen Firma. Nun ...

Hallo, mein Mann ist in Eltern-Teilzeit von juni 2024 bis 06.07.2026, sein Arbeitsgeber hat gesagt das der Standort in Frühjahr 2026 geschlossen wird. Er arbeitet in Automobilbransche, da ist es gerade relativ schwer in unsere Region eine neue Stelle zu finden weil überall massiv Stellen abgebaut werden. Ich bin selber in Eltern-Teilzeit bis ...

Sehr geehrte Frau Bader,  folgende IST Situation : Ich habe bereits zwei Kinder, und befinde mich aktuell in Elternzeit. Diese wollte ich vorzeitig zum 01.02. beenden und in Vollzeit zurückkommen, da ich noch so viele Urlaubstage und Gleitzeit übrig habe. Danach plante ich, in Teilzeit in Elternzeit weiter zu arbeiten. Mein Chef war ok damit ...

Hallo,  Mein 3tes Kind wurde am 4.9.24 geboren. Seitdem war ich bis zum 3.8.25 in Elternzeit. Davor bereits im Beschäftigungsverbot mit einem Gehalt von 30h. Im August bin ich in Vollzeit wiedereingestiegen und habe Urlaub abgebaut bis inkl. 11.10.25 danach sollte ich Überstunden in Vollzeit abbauen und ab dem 22.10. wieder in Persona arbeit ...

Guten Tag Frau Bader, Ich bin angestellte Zahnärztin und meine Tochter kam Ende 2023 zur Welt. Ich bekam nach dem Mutterschutz noch bis zu ihrem 1. Geburtstag das Stillberufsverbot ausgesprochen, welches sich wie auch das betriebliche Berufsbeschäftigunfsverbot aus meinem monatlichen Grundgehalt, wie auch der Umsatzbeteiligung zusammensetzte. ...

Guten Tag Frau Bader,  seit Ende Juni arbeite ich in Teilzeit in Elternzeit. Die Teilzeit in Elternzeit Vereinbarung geht bis Ende Juni 2026, danach laut Vertrag wieder 100%.  Nun bin ich wieder schwanger und sobald ich meine Schwangerschaft meinem Arbeitgeber mitteile, werde ich vermutlich ins Beschäftigungsverbot geschickt. Habe ich dann Ans ...

Hallo, Ich habe folgende Situation und wäre über Hilfe dankbar.  Ich habe zwei Kinder. K1 geb. 28.12.18 und K2 geb. 27.12.24. Bei K1 hatte ich 2 Jahre Elternzeit. Bei K2 habe ich ebenfalls 2 Jahre Elternzeit beantragt, diese läuft gerade. Kann ich das 3te Jahr von K1 noch iwie nehmen? Weil eigentlich ist ja die Meldung von K2 für zwei ...

Hallo Frau Bader, Leider haben sie letztens nur geschrieben, dass sie den Aufhebungsvertrag nicht annehmen würden. Das war aber gar nicht meine Frage, sondern wie die Rechtslage mit der Elternzeitverlängerung ist. Hier nochmal der Sachverhalt:  Ich hab für Kind 3 (geb Ende Oktober 24) zwei Jahre Elternzeit beantragt. Jetzt nach gut 1 Jahr El ...

Hallo Frau Bader,  leider haben Sie meine Frage beim letzten Mal nicht beantwortet, daher Stelle ich diese nochmals. Es geht mir hier um den Sachverhalt der Elternzeit beim AG. Darf er ablehnen?    Hier nochmal die Konstellation:  ich hab für Kind 3 (geb Ende Oktober 24) zwei Jahre Elternzeit beantragt. Jetzt nach gut 1 Jahr Elternzeit ...

Hallo  Ich befinde mich derzeit in Elternzeit (arbeite allerdings 450€ also Minijob in Elternzeit bei meinem regulären AG). Meine Elternzeit endet im Februar. Mit Arbeitgeber ist vereinbart, dass ich in Vollzeit zurückkomme(Kinderaufsicht durch Oma und Papa mgl.).FA hat nun individuelles BV bescheinigt.   nun meine Frage: Kann mein AG derze ...