Mitglied inaktiv
Hallo, ich danke Ihnen vorab schon mal für Ihre Hilfe, auch wenn Sie die Frage ggf. aus rechtlichen Gründen nicht beantworten dürfen. Ich habe die Hinweise gelesen, kann mein Problem aber leider nicht richtig einordnen. Maximilian ist jetzt 26 Monate. Wr haben also noch das alte Erziehungsgeld bekommen. In diesem Fall mein Mann, da ich sofort nach dem Mutterschutz wieder arbeiten gegangen bin. Mein Mann war mit dem Kleinen 14 Monate zuhause. Aber auch keine Elternzeit in dem Sinne, denn er stand in keinem Beschäftigungsverhältnis, sondern bekam die gesamte Zeit dank guter Planung Übergangsgebührnisse von der Bundeswehr. Er erhielt also auch keine Leistungen vom Arbeitsamt oder so. Ich habe damals schriftlich bei meinem Arbeitgeber erklärt, dass ich nach dem Mutterschutz keine Elternzeit nehme. Ich dächte aber, ich hätte mal gehört, dass man Elternzeit bis zum 7. Lebensjahr des Kindes nehmen kann. Selbstverständlich bekomme ich in der Zeit weder Erziehungsgeld noch Arbeitsentgelt noch sonst was, das weiß ich. Da mein Mann nicht schlecht verdient, habe ich überlegt, ob ich nicht jetzt doch noch einen Teil der Elternzeit nehme. Weder mein Mann noch ich haben ja im rechtlichen Sinne welche in Anspruch genommen, oder? Geht das? Es geht mir rein um die unbezahlte Freistellung von der Arbeit, nicht um den finanziellen Aspekt.
Hallo, Sie können mit Frist 8 Wo. schriftlich EZ beantragen - dies mit Zustimmung des AG bis zum 8. LJ des Kindes (nach dem 3. LJ nur noch 12 Mo.) Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Grundsätzlich kannst Du 12 Monate der EZ auch nach den 36. Monat des Kindes "mitnehmen" und bis zum 8. LJ nehmen... ...WENN der AG mitspielt! Alles was nach dem 3. Geb des Kindes an EZ genommen werden soll, ist vom Wohlwollen des AG abhängig (max. 12 Monate). Viele Grüße Désirée
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